In Österreich sorgten heuer wieder etliche Raserfälle für Aufregung, etliche davon unter Alkoholeinfluss. Diese Vergehen führten zur vorläufigen Beschlagnahmung der Fahrzeuge durch die Polizei. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) am 1. März können solche Maßnahmen ergriffen werden.
Ein besonders bemerkenswerter Fall betrifft einen Peugeot 208, der in Vorarlberg beschlagnahmt und nun versteigert wurde, wie der Standard berichtete. Der Fahrer hatte außerhalb geschlossener Ortschaften mit 153 km/h in einem 80er-Bereich zu viel Gas gegeben. Nach einem langen behördlichen Prozess wurde das Fahrzeug schließlich für 6.800 Euro über eine Onlineauktion des Dorotheum versteigert, wobei 70 Prozent des Erlöses an den Verkehrssicherheitsfonds gehen. Bisher wurden landesweit 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt, die meisten in Niederösterreich und Tirol.
Die vorläufige Beschlagnahmung kann bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 80 km/h im Ort und 90 km/h außerhalb drohen. Ein Großteil der beschlagnahmten Fahrzeuge wird jedoch wieder zurückgegeben, nur 13 Fahrzeuge wurden 2024 dauerhaft abgenommen. In Vorarlberg und Niederösterreich sind indessen weitere Raserversteigerungen in Planung. Das Verfahren zur dauerhaften Beschlagnahmung ist langwierig, da es mehrere rechtliche Schritte erfordert. Die strengen Kontrollen sollen letztendlich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.
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