Mit 1. November gilt offiziell das Gesetz des Winters auf den Straßen Österreichs. „Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn - Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist, sind alternativ Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt.
Lkw und Busse (bis 15.März) mit mehr als 3,5 Tonnen müssen ab 1. November zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Für diese Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.
Hier die Ergebnisse des aktuellen Winterreifentests
Im aktuellen Winterreifentest hat der ÖAMTC 34 Fabrikate in zwei Dimensionen getestet. Zwei Kandidaten sind durchgefallen, doch immerhin sieben erhielten das Prädikat „sehr empfehlenswert“, 24 wurden mit „empfehlenswert“ bewertet.
Falsche Reifen können teuer werden
Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen. Für Motorräder, Fahrräder und Scooter gilt die Winterausrüstungspflicht nicht.
Winterreifen müssen eine Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol oder dem „M&S“-Kürzel verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Auch Ganzjahresreifen sind mit einer solchen Markierung versehen und gelten somit gesetzlich als Winterreifen. Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. „Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5000 Euro Strafe“, so der Jurist.
Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn muss man - neben den Unfallfolgen - mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung zwar dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen. Der Experte rät daher, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Auch Morgenfrost in Niederungen kann für eisglatte Straßen sorgen.
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