Deutschland gewährt zwei Monate Pickerl-Toleranz

4 years, 8 months ago - 30. March 2020, Krone Zeitung
Deutschland gewährt zwei Monate Pickerl-Toleranz
Soll eine Überziehung der §57a-Pickerlfrist wegen der Corona-Krise toleriert werden? In Österreich wird darüber diskutiert, spätestens seit ARBÖ und ÖAMTC das vor einer Woche gefordert haben.

 Im zuständigen Ministerium winkt man vorerst ab. In Deutschland hingegen gilt ab sofort eine vorläufige „TÜV-Amnestie“: In der derzeitigen Situation darf man zwei weitere Monate überziehen, ohne Strafe befürchten zu müssen.

In Deutschland beträgt die Toleranzfrist eigentlich zwei Monate, d.h. wenn die sogenannte Hauptuntersuchung im Jänner fällig ist, muss sie spätestens im März durchgeführt werden (von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS). Wer es nicht geschafft hat, etwa weil er sich keinem Ansteckungsrisiko aussetzen wollte, hat nun bis Ende Mai Zeit. Eine entsprechende Ankündigung machte der deutsche Verkehrsminister Scheuer in einer Live-Sendung der „Bild“.

Klubs fordern Toleranz, Innung ist dagegen

In Österreich hat man grundsätzlich vier Monate nach dem Fälligkeitsmonat Zeit. Wer allerdings auf seinem Pickerl an der Frontscheibe November 2019 eingestanzt hat und dieses nun fristgemäß im März erneuern lassen wollte, hat unter Umständen ein Problem. Entweder weil die Werkstatt seines Vertrauens vielleicht geschlossen hat oder weil er schlichtweg möglichst wenig Kontakt mit Menschen haben möchte. Daher die Forderung der beiden österreichischen Mobilitätsklubs. Das Ziel ist eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten bei bereits abgelaufenem Pickerl.

Die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker sprach sich gegen eine Toleranz bei abgelaufenem Pickerl aus. Die Überprüfung sei in Hinblick auf die Verkehrssicherheit wichtig, die angedachte Ausweitung der Toleranzfrist würde indes „negative Nachzieheffekte wie einen Reparaturstau“ zur Folge haben, hieß es vonseiten der Fachorganisation der Wirtschaftskammer.

Im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie winkt man vorerst ab. „Derzeit können im Einklang mit den Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium und dem notwendigen Gesundheitsschutz in den österreichischen Werkstätten dringende Pickerlüberprüfungen durchgeführt werden“, hieß es auf „Krone“-Anfrage. Aber auch: „Wir beobachten die Situation rund um das Coronavirus sehr genau und werden, sofern das notwendig ist, weitere Maßnahmen setzen.“

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