Ziemlich gefährliche Aktion! Ein "Heute"-Leser schickte der Redaktion Bilder von der Linzer Landstraße. Darauf zu sehen: Zwei junge Radler, die sich auf Höhe Mozartkreuzung mit einer Hand an einer fahrenden Bim festhalten.
Dass das nicht geht, sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen. Dennoch wollte "Heute" genau wissen, was Verkehrs-Experten dazu sagen. ARBÖ-Verkehrs-Jurist Peter Rezar gab Auskunft.
"Das ist verboten"
"Wenn sich die Straßenbahn die Straße mit normalem Verkehr teilt, dann dürfen dort auch Radfahrer unterwegs sein. Was laut
Straßenverkehrsordnung § 68 Abs. 3 lit. b aber für Radler klar verboten ist, ist sich mit einem Fahrrand an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen."
Bis zu 726 Euro Strafe
Außerdem: Würden die beiden erwischt, wäre die Sache eine teure Geschichte, wie Verkehrs-Jurist Rezar weiß: "Diese Verwaltungsübertretung wird gemäß § 99 Abs. 3 lit. e StVO mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro bestraft."
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