Die Parkraumbewirtschaftung am Stadtrand hat schon vor der Ausweitung des Parkpickerls Probleme bereitet. Hier gibt es viele Felder, Wiesen und Straßen, wo Parkplatzmarkierungen schwierig sind. So auch in der Scheunenstraße im Süden von Wien, nur 100 Meter von der Stadtgrenze entfernt. Aber auch hier ziehen Parksheriffs ihre Runden.
Vor einer Woche erwischte es Elisabeth Krawert. Nur, dass sie ihr Auto auf ihrem eigenen Grundstück abgestellt hatte. „Ich traute meinen Augen nicht, als ich den Strafzettel in der Windschutzscheibe vorfand“, erzählt Frau Krawert. Am Tag des Vorfalls war sie bei ihrer Mutter zu Besuch. Ihr Auto parkte sie im Feld gegenüber, das ihrer Familie gehört. Als sie beim zuständigen Magistrat anrief und Beschwerde einlegte, riet man ihr, sie solle erst einmal die Lenkererhebung abwarten.
MA 67: „Grundstück muss gekennzeichnet sein“
Eine Mitarbeiterin der MA 67 gab ihr zudem den Tipp, dass sie ihr Grundstück eindeutig kennzeichnen solle - etwa durch eine Schrankenanlage. „Das Auto stand drei Meter hinter dem Grenzstein“, beteuert die 64-Jährige. Das hat sie auf Fotos dokumentiert.
Trotzdem ist eine Prüfung durch den Magistrat erforderlich. Die Pensionistin muss einen Grundbuchauszug vorlegen. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass eine Vermessung des Grundstücks vorgenommen werden muss.
Die Frage, wer das bezahlt, konnte ihr das Amt aber nicht beantworten.
„Sie hat doch keine Bringschuld!“, sagt ÖVP-Bezirksrat Rudi Wieselthaler, der sich für die Abgestrafte einsetzt.
Es kommt darauf an, ob die Fläche dem äußeren Anschein nach zur allgemeinen Benützung freisteht oder ob der Benutzerkreis beschränkt ist. Die Beschränkung kann durch Schranken erfolgen. Hier erfolgt jedenfalls eine Prüfung im Einzelfall.
Hat der Parkkontrolleur tatsächlich Privatgrund betreten, könnte Frau Krawert wohl eine Besitzstörungsklage einbringen. „Davon werde ich absehen, ich will nur in Ruhe gelassen werden“, sagt sie.
Verwandte Nachrichten