40 Euro Strafe für "zu langsames Überholen"?

6 Jahre, 4 Monate her - 18. Juni 2018, heute
40 Euro Strafe für "zu langsames Überholen"?
"Heute"-Leser Andreas K. (32) flatterte im Juni eine Anonymverfügung von der A22 ins Haus, die ihn fassungslos macht.

Strafen fürs Falschparken oder zu schnell Fahren kennt der 34-Jährige Andreas K. Aber eine Anonymverfügung von der Polizei, weil er auf der Autobahn angeblich den zweiten Fahrstreifen benutzt hat, hatte er noch nie in der Hand.

Unterwegs zum Märchenpark

Der KFZ-Meister aus Wien machte Ende Mai mit seiner 4-jährigen Tochter, Schwester und seinem Neffen einen Ausflug in einen Märchenpark in Niederösterreich. Er fuhr über die A22 Richtung Hollabrunn. An dem Tag geschah weiter nichts...

"Ohne Grund zweiten Fahrstreifen benützt"

Am gestrigen Dienstag bemerkte er dann eine Anonymverfügung von besagtem Tag in seinem Postkasten. Er soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er "ohne Grund den zweiten Fahrstreifen benützt hat, obwohl der erste Fahrstreifen frei war", wie auf dem Schreiben zu lesen ist.

Der 32-Jährige habe "nicht so weit rechts gelenkt, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar war", heißt es weiter.

Zu Langsam überholt?

Verdutzt von der Strafe rief der 32-Jährige bei der angeführten Hotline an um nachzufragen. "Und was ist wenn ich gerade jemanden überholt hab?", so Alexander. "Dann haben Sie vielleicht zu langsam überholt und zu lange gebraucht", lautete die Antwort. Dies leuchtet Alexander nicht ein.

Da er mit seinem Töchterchen unterwegs war weiß er, dass er vorsichtig gefahren ist. "Erst im letzten Moment ruckartig Spur zu wechseln muss ja nicht sein", erklärt er sich. Er fahre eben vorausschauend. Gegen die Strafe wird der KFZ-Meister Einspruch erheben.

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