Das sollten Sie zur blauen Plakette wissen

6 Jahre, 10 Monate her - 12. Januar 2018, autoblog
Das sollten Sie zur blauen Plakette wissen
Ein Rechtsexperte sieht Fahrverbote für Diesel nach dem 22. Februar kommen. Infos zur Dieselumrüstung, zu möglichen Fahrverboten und zur blauen Plakette!

Dieselfahrer zittern: Am 22. Februar fällt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig sein Grundsatzurteil, ob eine Kommune individuelle Fahrverbote wegen zu hoher Stickoxidbelastung der Luft verhängen darf. Wie AUTO BILD in der aktuellen Ausgabe 2/2018 (seit 12. Januar 2018 erhältlich) berichtet, sieht Michael Brenner, Professor für Verwaltungsrecht an der Uni Jena, Fahrverbote kommen: "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge die Grenzwerte nicht einzuhalten sind. Daher werden etliche Gemeinden faktisch gezwungen sein, Fahrverbote zu verhängen, ob sie wollen oder nicht."

Werden auch saubere Autos betroffen sein?

Mehr noch: Bis eine Kennzeichnung bestimmter Schadstoffklassen durch beispielsweise eine blaue Plakette möglich ist, könnte die Zwangsmaßnahme auch saubere Autos treffen, so Brenner. Denn noch gibt es keine blaue Schadstoffplakette, die die Aussperrung von Autos anhand der Schadstoffklasse ermöglichen würde. Auch die Selektion bestimmter Schadstoffklassen durch Kennzeichenabgleich ist in Deutschland aus Gründen des Datenschutzes unzulässig. Laut Brenner wäre das zurzeit einzige geeignete Verkehrskennzeichen: "Durchfahrt verboten" – roter Kreis auf weißem Grund. Damit würde das Fahrverbot für alle Autos gelten. Den vollständigen Artikel "D-Day für Dieselfahrer" mit einer Veranschaulichung der rechtlichen Lage lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 2/2018 von AUTO BILD (seit 12. Januar 2018 erhältlich).

Showdown am 22. Februar 2018

Die mündliche Verhandlung des BVerwG am 22. Februar 2018 befasst sich mit einer Sprungrevision der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Gericht hatte die Bezirksregierung Düsseldorf verurteilt, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden. Eine Sprungrevision läuft auch zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Dieses hatte Fahrverbote als einzige Option angesehen, wie die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden können.

Drohende Fahrverbote in Düsseldorf

An fast der Hälfte der Messstellen in NRW werden die Grenzwerte für das giftige Reizgas Stickstoffdioxid überschritten. Vor allem in der Landeshauptstadt Düsseldorf führt an Diesel-Fahrverboten wahrscheinlich kein Weg vorbei. Berechnungen haben ergeben, dass selbst mit Fahrverboten die Einhaltung an einigen Stellen sehr schwer wird. "Wir kommen wahrscheinlich nicht um Verbote bestimmter Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten herum", sagte Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher (CDU). Auch das Ruhrgebiet und weitere Städte wie Wuppertal könnten betroffen sein. An 60 von 127 Messstellen in NRW werden laut Bezirksregierung die nach EU-Recht zulässigen Jahresmittelwerte von 40 Mikrogramm des giftigen Reizgases Stickstoffdioxid derzeit nicht eingehalten.

Diesel verursachen 80 Prozent der Schadstoffmenge

Größter Schadstoffproduzent ist demnach der Autoverkehr, wobei Diesel-Antriebe rund 80 Prozent beisteuern. Kommt es zu keiner Einigung bezüglich der blauen Plakette, gebe es keine Alternative zu einem generellen Diesel-Fahrverbot in den am stärksten belasteten Gebieten. Spitzenbelastungen wurden in Düsseldorf, aber auch in Köln und Düren gemessen. Landesweiter Spitzenreiter mit 58 Mikrogramm Jahresmittelwert ist die Düsseldorfer Corneliusstraße, die bereits beim Feinstaub ins Visier der Umweltbehörden geraten war. Inzwischen werden die Feinstaub-Grenzwerte eingehalten. Um dort bei 46.000 Fahrten täglich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten, müssten 5000 Pendler pro Tag von der Straße ferngehalten werden. Tatsächlich nehme die Zahl der Pendler derzeit aber zu. Ein Diesel-Fahrverbot könnte eine Reduzierung um bis zu neun Mikrogramm bringen.

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