Wie vernünftig es wäre, die geltenden Fahrverbote aufzuheben, zeigt nun der Dachverband Arge 2Rad: Ganz offensichtlich sind die Kriterien, nach denen die Lärmbelästigung von Motorrädern beurteilt wird, völlig unsinnig.
Die Tiroler Verordnung, wonach einspurige Fahrzeuge mit einem im Zulassungsschein eingetragenen Standgeräusch von über 95 Dezibel von bestimmten Strecken ausgeschlossen werden, gilt bekanntlich bereits in der zweiten Saison. Sinnvoller ist sie im Lauf der Zeit nicht geworden.
Denn: Die Landesregierung gehe von falschen Voraussetzungen aus, so die Arge 2Rad. Zuletzt habe LH Stellvertreterin Ingrid Felipe zum Thema Streckensperrungen in einer Aussendung die Behauptung aufgestellt, dass je lauter das Standgeräusch, desto lauter auch das Fahrgeräusch sei. Und damit gerechtfertigt, Motorrädern mit einem Standgeräusch von über 95 dB(A) das Befahren von bestimmten Strecken zu verbieten, um die Anrainer vor zu großer Lärmbelastung zu schützen.
„Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen“, stellen die Arge 2Rad, der Dachverband der österreichischen Zweiradindustrie und Zweiradimporteuren, sowie die Wirtschaftskammervertretung des Zweiradhandels klar.
Die beiden Interessensvertretungen haben eine Liste mit den Geräuschwerten von Motorrädern zusammengestellt, die ein klares Bild ergeben: Es gibt praktisch keinen Zusammenhang zwischen dem Standgeräusch und der tatsächlichen Lärmentwicklung während der Fahrt (und damit der Belästigung von Anwohnern. Viele Maschinen mit hohem Standgeräuschpegel sind während der Fahrt relativ leise, während andere trotz geringem Standgeräuschpegel im Fahrbetrieb auffallend laut sind.
Zwei markante Beispiele dokumentieren dies. Die angeführten Daten stammen aus den offiziellen Typengenehmigungen der EU für die entsprechenden Motorradtypen:
„Diese beiden Beispiele unterstreichen sehr deutlich, warum wir schon rein fachlich mit der Tiroler Verordnung bzgl Fahrverbote für Motorräder nicht einverstanden sind. Zeigen sie doch ganz eindeutig, dass das Standgeräusch keinen Rückschluss auf das Fahrgeräusch, das ja letztendlich das Kriterium der Lärmbelastung für Anrainer darstellt, zulässt. Es ist daher absolut nicht geeignet, “laute„ von “leisen„ Motorrädern zu unterscheiden!“, so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad.
Ferdinand O. Fischer, Sprecher des Zweiradhandels, ergänzt: „Das Standgeräusch hat nur einen Zweck: es ermöglicht der Polizei durch eine vor Ort Messung festzustellen, ob ein Auspuff manipuliert wurde oder nicht. Eine Verordnung, die Motorrädern lediglich aufgrund einer Nachschau im Zulassungsschein das Befahren verbietet, ohne zu messen, geht am Sinn und Zweck des Standortgeräusches, nämlich manipulierte Auspuffe aus dem Verkehr ziehen zu können vorbei und ist daher alleine schon aus diesem Grund vollkommen widersinnig.“
Hier weitere Vergleiche der Fahr- und Standgeräusche (laut EU Homologation) von Motorrädern diverser Marken:
Marke | Type | Fahrgeräusch in dB(A) | Standgeräusch in dB(A) |
Tuono 660 | 77 | 99 | |
Tuono V4 Factory | 77 | 95 | |
R18 | 75 | 95 | |
R1250GSA | 76 | 90 | |
Panigale Superleggera | 77 | 108 | |
Multistrada V4S | 77 | 92 | |
Fat Boy | 75 | 96 | |
Road Glide CVO | 75 | 91 | |
CBR1000RR-R | 75 | 99 | |
CB500F | 74 | 90 | |
Ninja ZX-10RR | 75 | 97 | |
Ninja ZX-6R | 75 | 91 | |
GSX-S1000 | 76 | 96 | |
Burgmann 400 | 76 | 84 | |
Rocket3TFC | 77 | 102 | |
Street Scrambler A2 | 77 | 92 | |
YZF-R1 RN191 | 77 | 99 | |
YZF-R1 RN042 | 77 | 88 |
Die Arge 2Rad stellt klar, keine Lanze für manipulierte, laute Motorräder brechen zu wollen. Es gebe aber derzeit schon genug Möglichkeiten, diese Bikes entsprechend zu strafen. Daher bestehe kein Regelungsdefizit, sondern höchstens ein Vollzugsdefizit.
„Die Hersteller werden einen entsprechenden Beitrag leisten und ab 2024 noch leisere Motorräder in freiwilliger Selbstbeschränkung auf den Markt bringen“, so Munk.
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