Wegen einer fehlenden Taxileuchte auf dem Dach und eines alten Führerscheins aus dem Jahre 1977. Ein Berufschauffeur hofft nun auf Einstellung, da er sich im Recht sieht.
Johann L. ist seit 1995 Taxifahrer aus Leidenschaft. Aber nicht als klassischer Taxifahrer, sondern er hat sich auf Pauschalfahrten und Partner der Sozialversicherungsträger für Krankenkassenfahrten spezialisiert. „Aus diesem Grund habe ich keinen Taxameter und darf keine Dachleuchte führen, trotzdem zähle ich rechtlich zur Berufsgruppe der Taxifahrer“, betont L. - und darf laut Roman Reissig, dem Fachgruppengeschäftsführer der Wirtschaftskammer Wien, im Einsatz auch die Taxispur nutzen.
Führerschein von 1977
Im August war der 64-Jährige dann bei einer Polizeikontrolle bei der Wiener Praterallee aber abgestraft worden, weil er die Taxispur nutzte - ohne Taxileuchte. Zudem gab es Unklarheiten, weil er im Besitz eines 1977 ausgestellten Führerscheins war. Nun sind 286 Euro Strafe offen, und das Beschwerde- und Strafenschreiben-Hin-und-Her ist im vollen Gange. Ausgang noch offen ...
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