Simmerings Zentrum ist ab sofort Kurzpark-Zone

6 years, 1 month ago - 06. November 2018, heute
Simmerings Zentrum ist ab sofort Kurzpark-Zone
Ab heute gilt die Kurzparkzone, sie umfasst das Zentrum des Bezirks, inklusive aller U-Bahn-Stationen und deren Umfeld. Parkdauer: max. drei Stunden.

2017 fand eine Befragung zum Parkpickerl in Simmering statt. Der Bezirk wurde dazu in 3 Zonen geteilt. Die Mehrheit der Bevölkerung sprach sich für die Parkraumbewirtschaftung im Simmeringer Zentrum aus. Bei den anderen beiden Zonen war die Mehrheit dagegen.

Ab 5. November ist das Parken im Zentrum von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 19 Uhr nur noch mit einem entsprechenden Parkpickerl oder Parkschein möglich ist.

In ausgewiesenen Geschäftsstraßen wie der Simmeringer Hauptstraße parkt man von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr (jeweils werktags) maximal 1,5 Stunden, mit Parkpickerl und Parkscheibe kann man ebenfalls bis zu 1,5 Stunden parken.

Wo gilt das Parkpickerl?

Die Zone umfasst das Zentrum von Simmering, inklusive aller U-Bahn-Stationen und deren Umfeld.

Die Grenze verläuft entlang folgender Gebiete:

- Im Osten und Norden entlang der Bezirksgrenze zum 3. Bezirk

- Im Westen ab Erdbergstraße ONr. 234 entlang dem Straßenverlauf Guglgasse - Otto-Herschmann-Gasse - Eyzinggasse - Nussbaumallee - Haidestraße - Lautenschlägergasse - Lindenbauergasse - Holzergasse - Unter der Kirche - Lindenbauergasse - Florian-Hedorfer-Straße - Simmeringer Hauptstraße - Gattergasse - Am Kanal - Hasenleitengasse - Schemmerlstraße bis ONr. 64 und in Richtung Südosten bis Bezirksgrenze zum 10. Bezirk (Ostbahn)

- Im Südosten ab Gadnergasse ONr. 63 Richtung stadteinwärts entlang der Bezirksgrenze zum 10. Bezirk

Enkplatz und Furygasse: Kurzparken wird geprüft

Im Bereich der Geschäftsstraße Simmeringer Hauptstraße gilt weiterhin die bereits bestehende Kurzparkdauer von 1,5 Stunden. Eine derartige Regelung wird auch für die Straßenzüge Enkplatz 1-3 und 6-7 sowie für die Fuhrygasse ONr. 2 und gegenüber ONr. 2 überprüft.

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