Die Einreise nach Österreich ist weiterhin nur mit einem ärztlichen Zeugnis und einem aktuellen Test auf SARS-CoV-2 möglich.
Wie aus einer neuen Verordnung des Innenministeriums hervorgeht, gelten sie an den Grenzen zu Deutschland, Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und der Slowakei nun bis 31. Mai. Bisher war hier der 7. Mai das Limit. Auch an den Übergängen zu Ungarn und Slowenien wird weiter kontrolliert.
Zeugnis von Arzt darf nicht älter als vier Tage sein
Eine Einreise nach Österreich aus diesen Staaten ist ausnahmslos nur an bestimmten Grenzübergängen erlaubt. Wer einreisen will, muss ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.
EU fordert koordiniertes Vorgehen bei Grenzöffnungen
Österreich folgt mit dieser Entscheidung anderen Ländern wie Deutschland - Innenminister Horst Seehofer verkündete zu Wochenanfang, dass die Kontrollen an den Grenzen bis 15. Mai verlängert werden. Die EU würde sich mit Hinblick auf die Urlaubssaison ein koordiniertes Vorgehen bei Grenzöffnungen wünschen. Vorstellbar sei, dass die Reisebeschränkungen anfangs zwischen Gebieten gelockert werden, die niedrige Infektionszahlen vorweisen können.
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