Schreck fĂŒr BMW-Lenker Jochen M. (Name geĂ€ndert) Montag in Wien-Mariahilf: Der Wiener wollte das Plug-in-Hybridauto an eine LadesĂ€ule in der Köstlergasse aufladen: "Ich hielt die Ladekarte hin, die SĂ€ule piepste wie gewohnt und der Ladestecker begann grĂŒn zu blinken." Alles in Ordnung, dachte der 41-JĂ€hrige, und ging weg. Bei der RĂŒckkehr fand er zwei Strafen zu je 36 Euro an der Windschutzscheibe. Durch einen technischen Fehler wurde das Auto nicht mit Strom "betankt".
72 Euro Strafe fĂŒr (k)einmal Laden
Pech fĂŒr den Lenker: Das Auto darf nur wĂ€hrend des Ladevorgangs gratis bei der E-Tankstelle parken. Danach kann man höchstens 15 Minuten stehenbleiben, heiĂt es aus der MA 67, ein Parkschein wird fĂ€llig. Da das Auto nicht geladen wurde und ein Parkzettel fehlte, kassierte der Lenker zwei Strafzettel â in Summe 72 Euro.
Rechtlich in Ordnung
Die Doppelbestrafung scheint absurd, ist aber laut MA 67 rechtens, da es sich um zwei verschiedene GesetzesverstöĂe handelt. Könne Jochen M. aber beweisen, dass sein Auto an der SĂ€ule nicht geladen wurde, werde ihm die Strafen erlassen.
"Zur Sicherheit Parkschein legen"
Rechtlich ist die Doppelbestrafung hier gedeckt, sagt auch der Ăamtc. doch man sei "nicht glĂŒcklich" damit. Die Verkehrsexperten raten, zur Sicherheit immer einen Parkschein ins Auto zu legen, damit man im Notfall "zumindest einer der beiden Strafen entgeht". Der Autofahrerclub fordert, dass das System adaptiert werde, damit solche Dinge nicht passieren. SchlieĂlich hat nicht oder will nicht jeder eine App, die ĂŒber die LadevorgĂ€nge informiert.
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