Gerichtsurteil gegen Touchscreen-Bedienung im Auto

4 years, 4 months ago - 03. August 2020, Krone Zeitung
Gerichtsurteil gegen Touchscreen-Bedienung im Auto
Touchscreens zur Bedienung des Navitainments sind im Auto mittlerweile fast schon Standard - obwohl sie den Fahrer in der Regel mehr ablenken als andere Systeme. Nun wurde diese Ablenkung erstmals von einem Gericht in Deutschland bestätigt: Ein Tesla-Fahrer wurde verurteilt, weil er einen Unfall verursachte, während er das Display bediente.

Der Mann fuhr abends auf einer Bundesstraße in Baden-Württemberg und wollte „dieIntervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers“ anpassen, wie im Urteil beschrieben wird. Anders als bei den meisten Autos funktioniert das bei Tesla nicht per Lenkstockhebel, sondern über ein Untermenü am Touchscreen. Währenddessen kam er auf gerader Strecke von der Fahrbahn ab und krachte gegen mehrere Bäume. Daraufhin fasste er eine Geldbuße von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot aus.

Dagegen ging der Mann vor, blitzte aber am Oberlandesgericht Karlsruhe ab: Der „Berührungsbildschirm“ sei ein elektronisches Gerät im Sinne der StVO, dessen Bedienung nur gestattet sei, „wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist“.

Ein kurzer, gezielter Tipp auf das Display ist demnach also kein Problem, wohl aber ein Tippen auf ein Symbol und anschließendes Auswählen einer von fünf Einstellungen in einem Untermenü, weil „dieser Vorgang deutlich mehr Aufmerksamkeit des Fahrers als bei Bedienung des Scheibenwischer mit den herkömmlichen Armaturen erfordere“.

Dieses Urteil könnte und sollte Autoherstellern zu denken geben, die immer mehr essentielle Funktionen in einem Touchscreen zusammenfassen und auf echte Knöpfe und Schalter zunehmend verzichten. Sei es, um einen cleanen Innenraum zu designen, oder aus Kostengründen.

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