Ob er den Stipfel einfach übersehen, oder mutwillig überfahren hat, weiß man nicht. Sollte es der Polizei allerdings auffallen oder es ihr gemeldet werden, wird dieses Parkvergehen für den Lenker nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Martin Hoffer, Leiter des ÖAMTC-Rechtsdienstes, verweist auf einen Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung. Grob gesagt, heißt es dort: "Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden", so Hoffer.
Dem Mann drohen bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. Aber: "Ich denke, die zuerst genannte Verwaltungsstrafe kann entfallen, wenn entsprechender Schadenersatz geleistet wird", erklärt der Jurist.
Anzeige wegen Fahrerflucht droht
Abgesehen davon, sei eine solche Beschädigung sofort der Polizei zu melden, sonst drohe eine Strafe wegen Fahrerflucht, betont Hoffer abschließend.
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