"Wheelie" vor Polizei: 240 Euro Strafe für Biker

5 Jahre, 10 Monate her - 04. Februar 2019, heute
"Wheelie" vor Polizei: 240 Euro Strafe für Biker
Eine 240 Euro-Strafe für einen gekonnten "Wheelie" wollte ein Motorradfahrer nicht hinnehmen, prozessierte rund 18 Monate, der Fall landete beim Verwaltungsgericht.

Ausgerechnet der Polizei hatte ein Motorradfahrer sein Können gezeigt und war mit einem „Wheelie“ über eine Kreuzung gedüst.

Die Beamten hielten den akrobatischen Biker an, zeigten ihn an, der Motorradfahrer setzte den Helm auf und fuhr weg – wieder mit angehobenem Vorderrad. Die Folge: gleiche Anzeige, gleiche Strafhöhe von 120 Euro.

240 € Strafe

Doch der Lenker mit der exzellenten Bikebeherrschung war sich keiner Schuld bewusst, wollte die Strafe in der Höhe von 240 Euro nicht hinnehmen, legte Beschwerde ein, schöpfte in der Folge alle Rechtsmittel aus (Anm: Strafzettel war aus dem Jahr 2016!). Die Causa beschäftigte über zwei Jahre drei Gerichte, bis der Fall jetzt beim Verwaltungsgerichtshof landete.

Doch auch der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, somit war auch die letzte Hoffnung abgefahren, die 240 Euro samt Nebenkosten waren zu bezahlen. Der Badner Anwalt Gottfried Forsthuber erklärt die Causa in aller Kürze: „Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen im Sinne der Verkehrssicherheit Kontakt zur Fahrbahn haben.“

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