Was Autofahrer zum Reisen im aktuellen Corona-Lockdown wissen müssen

3 Jahre, 6 Monate her - 07. April 2021, autobild
Was Autofahrer zum Reisen im aktuellen Corona-Lockdown wissen müssen
Die Maßnahmen gegen das Coronavirus bleiben in Kraft. Kommt bald ein Brücken-Lockdown? Was bedeutet das für Autoreisende? Welche Reisebeschränkungen gibt es?

Der Lockdown im Kampf gegen das Coronavirus in Deutschland dauert noch mindestens bis zum 18. April 2021 – in einigen Bundesländern sogar noch länger. Mehr noch: Weitere Verschärfungen sind möglich (aktuelle Regelungen und Beschränkungen im Überblick). Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) brachte einen sogenannten Brücken-Lockdown für zwei bis drei Wochen ins Spiel, bis das Impfen "in großer Breite" wirke.

Hintergrund sind anhaltend hohe Infektionszahlen, vor allem hervorgerufen durch die deutlich ansteckendere Virus-Mutante B.1.1.7. Zwar sind die Infektionszahlen über Ostern gesunken – dies jedoch nur, weil weitaus weniger Gesundheitsämter über die Feiertage Meldung machten (zu den Zahlen des Robert Koch-Instituts/RKI). Die Maßnahmen gegen COVID-19-Erkrankungen haben auch Auswirkungen auf Reisende, und damit auch auf Autofahrer. (Überblick: Diese Corona-Regeln gelten generell im Auto!)

Touristische Übernachtungsangebote wegen Corona untersagt

Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll generell weiter verzichtet werden. In nahezu allen Bundesländern sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken untersagt und nur aus glaubhaft notwendigen, insbesondere beruflichen und geschäftlichen Anlässen erlaubt. Teilweise besteht eine Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Das gilt auch für Camping- und Wohnmobilstellplätze sowie für private Vermietungen. In der beliebten Urlaubsregion Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise wurden über Ostern Hunderte Touristen und Tagesausflügler aus anderen Bundesländern von der Polizei des Landes verwiesen. Auch in Baden-Württemberg müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Zugangsbeschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden rechnen.

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen während der Pandemie

Die generellen Kontaktbeschränkungen gelten weiter, mindestens bis zum 18. April. Das bedeutet: private Treffen nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt), Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV (OP-Masken oder Standard-KN95/FFP2) sowie Homeoffice-Möglichkeiten für Beschäftigte. in einigen Bundesländern herrschen noch strengere Kontaktbeschränkungen. In Hamburg, Berlin, Bremerhaven, weiten Teilen Niedersachsens sowie vielen einzelnen kreisfreien Städten, Regionen und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 oder mehr (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) gibt es aktuell (Stand 7. April 2021) nächtliche Ausgangsbeschränkungen oder sogar Ausgangssperren.

Scharfe Corona-Grenzregeln bei Nachbarländern

Beim Grenzverkehr mit Deutschland gelten auf der Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) inzwischen vier Nachbarländer als Hochinzidenzgebiete (genaue Einreiseregeln siehe unten): Polen, Frankreich, Tschechien und seit dem 6. April auch die Niederlande. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabeihaben muss. Die Quarantänepflicht von zehn Tagen mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test davon zu befreien, bleibt unverändert bestehen. Für Pendler gibt es Ausnahmeregelungen. Tirol wurde inzwischen auf ein normales Risikogebiet herabgestuft. Das ans Saarland und an Rheinland-Pfalz grenzende französische Département Moselle ist aktuell (Stand 29. März 2021) das einzige Virusvarianten-Gebiet, das an Deutschland grenzt. Als Hochinzidenzgebiete in Europa zählen Albanien, Andorra, Bulgarien, Estland, Frankreich (außer Département Moselle), Kosovo, Lettland, Malta, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Republik Moldau, Schweden, Serbien, Slowenien, Ungarn und Zypern. Eine Übersicht über die aktuelle Lage an Deutschlands Grenzen bietet der ADAC. Informationen über Reiseregelungen aller Länder weltweit finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

15-Kilometer-Regel nur noch auf dem Papier

Umstritten ist die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Sie verbietet Reisen, die keinen triftigen Anlass haben, über diesen Radius hinaus. Dabei gilt teils die Stadtgrenze, teils die Meldeadresse als Ausgangspunkt. Allerdings gilt die Regel nicht für alle Menschen, sondern nur für Bewohner eines Landkreises mit einem Inzidenzwert von über 200 (Zahl der neu infizierten Menschen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen; zum COVID-19-Dashboard des RKI). So lautet zumindest nach wie vor die offizielle Regelung, angewendet wird die "15-Kilometer-Leine" in Deutschland praktisch nicht mehr. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Sachsen wurde die Regel von Gerichten gekippt. Teils sind die Regeln auch nur Empfehlungen, teils wird die Anwendung den Landkreisen oder kreisfreien Städten überlassen. Ausnahmen gelten überall nur für Fahrten zur Arbeit oder mit einem anderen triftigen Grund. Touristische Reisen gehören ausdrücklich nicht dazu. Mit der Einschränkung des Bewegungsradius sollen vor allem touristische Massenansammlungen wie vielerorts in Wintersportgebieten verhindert werden.
Weitere Themen: Reisetaschen im Vergleich

Corona-Quarantäneregeln nach Rückkehr

Generell heißt es auf der Infoseite der Bundesregierung zum Coronavirus: "Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden." Ansonsten gelten die Corona-Regeln und Informationen der Bundesländer (siehe unten). Weitere Infos für Reisende und Pendler sind auf einer gesonderten Seite zusammengefasst. Dort heißt es unter anderem für Reiserückkehrer und Einreisende nach Deutschland: "Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich zehn Tage in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise. Voraussetzung: Frühestens am fünften Tag nach der Einreise wurde ein Test durchgeführt, der mit einem negativen Testergebnis bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht." Bei Einreisen aus Hochrisikogebieten ist sogar ein negativer Coronatest vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus müssen sich Einreisende zehn Tage in Quarantäne begeben und ihr zuständiges Gesundheitsamt mittels der digitalen Einreiseanmeldung informieren. Flugreisende aus dem Ausland müssen noch mindestens bis zum 12. Mai vor der Einreise einen negativen Coronatest vorweisen, egal woher sie kommen. 

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