Konsumenten, die ihre digitale Vignette im Internet erwerben, haben laut dem sogenannten FAGG - dem Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz - ein 14-tägiges Recht, ihren Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Weil ein solcher aber auch auf dem Postweg geltend gemacht werden kann, erhöht sich die Rücktrittsfrist um weitere drei Tage. Die Vignette ist somit erst ab dem 18. Tag nach Online-Kauf gültig.
Wer nun also mit Februarbeginn eine gültige Vignette haben möchte, muss diese bis zum 14. Jänner im Internet kaufen. Versäumt man diesen Stichtag, hat man aber noch eine andere Möglichkeit: Wird das digitale Pickerl z. B. bei Automobilclubs, Tankstellen, Trafiken oder Mautstellen gekauft, gilt es sofort, die 18-Tages-Frist entfällt.
Prüfen, ob Kennzeichen richtig eingegeben wurde
Ein Tipp der „Krone“-Ombudsfrau: Egal, ob sie die digitale Vignette online erwerben oder in einer der Verkaufsstellen: Prüfen Sie, ob Ihr Kfz-Kennzeichen richtig eingegeben wurde. Denn immer wieder passieren Zahlen- oder Buchstabendreher, die dann eine Mautstrafe wegen Fahrens ohne gültiger Vignette nach sich ziehen. Ob für Ihre Autonummer ein gültiges digitales Pickerl existiert, ist übrigens in der Vignettenevidenz der Asfinag ersichtlich.
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