Italien zählt zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicher. Kultur, Strand und Dolce Vita locken auch heuer wieder hunderttausende Urlauber in die Ferienregionen der Apenninen-Halbinsel. Wer heuer mit dem Auto unsere südlichen Nachbarn bereist, sollte – nachdem er den drohenden Stau-Frust hinter sich gelassen hat – allerdings besonders vorsichtig sein.
Nicht nur an der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien lauert eine Reisefalle, die teure Strafen zur Folge haben kann, sondern auch in Italien wird kräftig von den Behörden abkassiert.
Der ARBÖ berichtet von vermehrten Anrufen verzweifelter Autolenker, die nun für teils mehrere Jahre zurückliegende Vergehen "horrend hohe Strafbescheide" bekommen.
So bekam ein Betroffener vor wenigen Wochen Post von einem Inkassobüro in Italien. Demnach soll der Lenker im Jahr 2016 – also vor fünf Jahren (!) – einen Teil der italienischen Autobahn befahren haben, ohne dafür Maut entrichtet zu haben.
Der Oberösterreicher erinnert sich, dass damals die Mautstelle nicht besetzt und der Schranken geöffnet war. Daher sei er einfach durchgefahren – illegalerweise, wie er jetzt erfahren musste.
Jurist: "Nicht fair"
Für den ARBÖ-Rechtsexperten Martin Echsel eine derartige Vorgehensweise wenig kundenfreundlich. Er betont zwar, dass ein offener Schranken bei einer Mautstation "keine Einladung" ist, einfach ohne zu Zahlen weiterzufahren. "5 Jahre danach eine Strafe zu schicken, ist trotzdem nicht fair", so der Jurist. Der Sachverhalt könne nach so langer Zeit nicht mehr leicht nachvollzogen werden.
Tipp vom ARBÖ-Rechtsexperten für Italienurlauber: Sollte die Station unbesetzt sein oder unabsichtlich die Telepass-Spur gewählt worden sein, ist umgehend mit der Mautgesellschaft Kontakt aufzunehmen.
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