Raser tötet mit 560 PS-Pkw 17-Jährige: Bedingte Haft

6 Jahre her - 24. November 2018, heute
Raser tötet mit 560 PS-Pkw 17-Jährige: Bedingte Haft
Zu schnell auf nasser Straße war ein 21-Jähriger mit seinem 560-PS-Audi gewesen, geriet auf die Gegenfahrbahn - eine Mopedlenkerin (17) hatte keine Chance. Jetzt das Urteil: 5 Monate bedingt.

Ein 22-Jähriger und zwei Freunde mussten am Donnerstag in St. Pölten auf die Anklagebank (Anm.: es waren drei Angeklagte, aber einer erschien nicht). Der damals 21-jährige PS-Freak hatte mit seinem Audi eine 17-Jährige erfasst und getötet ("Heute" berichtete). Der 22-Jährige ist übrigens kein gänzlich Unbekannter: Der Sohn aus reichem Haus mit albanischen Wurzeln hatte immer wieder auf Facebook mit seinen Autos geprotzt und geprahlt. Jetzt musste er wegen grob fahrlässiger Tötung und zahlreicher anderer Delikte (wie Tritt in die Hoden) vor Gericht.

Rückblick: An jenem regennassen Julitag 2017 war der junge Gasfuß mit seinem Boliden (Anm.: Audi R8  aufgemotzt, zwischen 500 und 560 PS) im Raum Amstetten unterwegs gewesen. Als er einen in die gleiche Richtung fahrenden Pkw überholen wollte, kam der 21-Jährige bei Mauer auf der regennassen, vierspurig ausgebauten Straße ins Schleudern. In der Folge prallte er mit der rechten Fahrzeugseite gegen die am rechten Fahrbahnrand entgegenkommende Kleinkraftrad-Lenkerin. Für die 17-Jährige kam jede Hilfe zu spät.

Milde Strafe

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig, laut Gutachter waren die Reifen zwar abgefahren, hatten aber noch die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe. 100 km/h waren auf der regennassen Fahrbahn laut Richter zwar zu schnell, aber nicht eklatant zu schnell (Anm.: es waren 100 km/h erlaubt; aber die Geschwindigkeit hätte den Fahrbahnverhältnissen angepasst werden müssen). Daher fiel auch der Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung weg. Auch die anderen Vorwürfe fielen weg, der 22-Jährige wurde nur wegen Körperverletzung (Anm.: wegen Tritt in die Genitalien) und wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil: 5 Monate bedingte Haft und 7.200 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig). Der andere Angeklagte (Körperverletzung wegen Discoschlägerei) wurde freigesprochen.

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