Neue strenge Regeln für E-Scooter und Bikes

5 Jahre, 10 Monate her - 31. Dezember 2018, heute
Neue strenge Regeln für E-Scooter und Bikes
von Walter Pohl - 2019 kommt die längst fällige 30. Novelle zur Straßenverkehrsordnung. Kernpunkt: Strenge Regeln für E-Roller und Bikes.

Nun ist es fix: Mit Mai 2019 kommt endlich auch die lang geforderte Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Hauptsächlich geht es dabei um die Regulierung der "neuen" Verkehrsteilnehmer E-Scooter, Tretroller und sogar Hoverboards.

"Heute" hat die ersten noch in Planung befindlichen Details:

Am Gehsteig geht nur Schritttempo

  • Elektrisch angetriebene Roller dürfen in Hinkunft nur noch Radwege befahren. Sind Radwege nicht vorhanden, dann darf man zwar am Gehsteig fahren, dort jedoch nur im Schritttempo.
  • E-Fahrräder dürfen weiterhin sowohl die Straße als auch die Radwege benutzen, beides mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern.

Hoverboards sind Spielzeug

  • Hoverboards und muskelkraftbetriebene Roller werden in Hinkunft als "Spielzeug" kategorisiert und dürfen ebefalls nur auf Radwegen oder Gehsteigen im Schritttempo gefahren werden.
  • An den jeweiligen Ende von Radwegen soll kein "Ende"-Symbol stehen sondern ein Anordnung, sich im Reißverschlusssystem in den Fließverkehr einzuordnen.
  • Segways dürfen in Hinkunft nur auf Radwegen und nicht auf der Straße gefahren werden.

Verkehrszeichen für Rechtsabbiegen bei Rot

  • Auch die von Minister Hofer angekündigte Möglichkeit des Rechtsabbiegen bei Rotlicht soll durch die Entwicklung eines neuen Verkehrszeichens für den Feldversuch vorbereitet werden.

Ziel der Novelle ist laut Ministersprecherin Elisabeth Hechenleitner, den Verkehrsdschungel zu durchforsten und die Straße für Autos, Busse, Motor- und Fahrräder freizuhalten.

Derzeit arbeitet eine Expertenkommission im Auftrag des Verkehrsministeriums an den detaillierten Formulierungen zur 30. Novelle der seit 1960 gültigen Straßenverkehrsordnung.

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