
Für den Großteil der österreichischen Fahrzeuge gilt ein neues §57a-Begutachtungsintervall. Das bisherige 3-2-1-System wird durch eine 4-2-2-2-1-Regelung ersetzt. Das betrifft Autos, Motorräder, Mopeds, Quads sowie leichte Anhänger.
Konkret heißt das für Auto- und Motorradfahrer: Die erste Überprüfung ist erst nach vier Jahren fällig, gefolgt von drei weiteren Überprüfungen im Zwei-Jahres-Rhythmus. Danach geht es wie gewohnt jährlich zur Begutachtung.
Wann die nächste Kontrolle fällig wird, kann sich jedoch von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheiden. Der „Pickerlrechner“ zieht Fahrzeugklasse, Zeitpunkt der Erstzulassung und die Angaben auf der derzeitigen Plakette heran. Auch Informationen zu möglichen Austauschplaketten und den geltenden Übergangsbestimmungen werden angezeigt.
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