Achtung, Pickerl-Probleme bei Auslandsfahrten!

4 Wochen, 1 Tage her - 16. Juni 2025, Krone Zeitung
Achtung, Pickerl-Probleme bei Auslandsfahrten!
Wer mit dem Auto in den Urlaub ins Ausland fährt, kann nicht davon ausgehen, dass dort die gleichen Regeln gelten wie zu Hause – das betrifft auch Regeln, die man noch nie im Leben hinterfragt hat. Etwa das Pickerl.

Dass im Ausland andere Tempolimits gelten können, ist den meisten klar. Die unterschiedlichen Mitnahmepflichten kennen schon weniger Autofahrer. Aber wer hat sich schon mal darüber Gedanken gemacht, dass man für sein Auto wegen des abgelaufenen Pickerls gestraft werden kann, obwohl man bis zur Grenze völlig legal unterwegs war?
Das liegt nicht daran, dass zufällig bei Grenzübertritt eine Frist abgelaufen ist, sondern daran, dass im Ausland der Stichtag der „Fahrzeugbegutachtung nach §57a“ bisweilen sehr genau genommen wird. Während es in Österreich völlig legal und absolut üblich ist, vier Monate zu überziehen, ist es mit dieser Toleranzfrist im Ausland so eine Sache.

Eigentlich wäre man ja im Recht …
„Grundsätzlich unterliegen die periodischen Überprüfungen zur ‘technischen Fahrzeugüberwachung‘ dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. Dennoch hat es über viele Jahre immer wieder Probleme gegeben, beispielsweise an der italienischen, ungarischen, kroatischen oder slowenischen Grenze – von Strafen bis zu Kennzeichenabnahmen“, warnt ÖAMTC - Juristin Verena Pronebner.
Selbst ein kurzer Ausflug über die Landesgrenzen sollte also nach Möglichkeit besser mit gültiger §57a-Plakette unternommen werden. Der Klub rät daher, eine fällige Begutachtung noch rechtzeitig vor dem Urlaub einzuplanen, was auch schon im Monat vor dem Fälligkeitsdatum möglich ist.

Noch ein ÖAMTC - Hinweis für Campingbusfahrer: Für selbst umgebaute Busse, die als Lkw N1 typisiert sind bzw. für Spezialkraftwagen/Sonderkraftfahrzeuge (z. B. alte Campingbusse), gilt: Die in Österreich geltende Toleranzfrist zur Pickerl-Erneuerung von drei Monaten vor Fälligkeit (ohne Toleranzfrist nach der Fälligkeit) sollte genutzt werden, um mit gültigem Pickerl auf dem Campingfahrzeug ins Ausland zu reisen.

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