Eine behördliche Regelung, so unbekannt wie unfreiwillig kostspielig: Jürgen B. (43) war großer Fan des Parkpickerls. Nachdem der selbstständig tätige Pendler an seinem Hauptwohnsitz am Puchsbaumplatz 6 (Favoriten) drei Anzeigen und zwei Parkstrafen kassierte, ist das vorbei. Während der Wiener in der Steiermark arbeitete, lief sein Pickerl am 31. August aus. Ab 1. September kassierte er in zehn Tagen Strafen in Höhe von 216 Euro. Das Erinnerungsschreiben über Ablauf des Pickerls erhielt er trotz Nachsendeauftrag in die Steiermark nie. Wie „Heute“ erfuhr, lag das nicht an einem Fehler der Post. Erinnerungsbriefe werden von der Stadt nie nachgesendet.
"Kann mir Parkpickerl durch Strafen nicht mehr leisten"
Weil die Erinnerungen ein freiwilliger Service der Stadt sind, besteht kein Rechtsanspruch darauf: "Die rechtzeitige Beantragung des Parkpickerls liegt im Verantwortungsbereich der Kunden", erklärt eine Sprecherin der Magistratsdirektion. Tatsächlich wurde eine Erinnerung am 26 Juni vom Magistrat an die Adresse von Jürgen B. verschickt. Aber: "Erinnerungsschreiben sind von Nachsendeaufträgen ausgenommen und werden nicht nachgeschickt. So erhält niemand ein Parkpickerl für einen Bezirk, in dem er nicht Hauptwohnsitz gemeldet ist“, so die Magistratsdirektion
Wirklich einleuchten will Jürgen B. diese Erklärung nicht: „Woher soll ich dann bitte wissen, dass eine Behörde etwas von mir will? Ich bin erschüttert über dieses Vorgehen. Zwar fand ich das Parkpickerl super, aber ich nehme mir ganz sicher keines mehr. Ich könnte es mir durch die Strafen auch gar nicht leisten“, ist der Wiener frustriert. Mit 216 Euro schlagen die Strafen fast so teuer zu Buche, wie die Kosten für ein Pickerl auf zwei Jahre (240 Euro). Der Selbstständige verkaufte nun kurzerhand sein Auto und will künftig mehr auf die Öffis setzen.
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