In der Arnoldgasse (Floridsdorf) wird seit kurzem die Einhaltung der Mindestfahrbahnbreite von 5,20 Meter streng geahndet. Seither hagelt es Anzeigen für "Parksünder". Denn seit Einführung des Parkpickerls in Floridsdorf wird auch diese Sackgasse regelmäßig bestreift – "Heute"berichtete.
Ärger bei gestraften Anrainern
Bei der bisher letzten Aktion scharf am vergangenen Samstag reisten zwei Parksheriffs zu Kontrollzwecken mit dem Dienstauto an. Am Ort des Parkverbrechens angekommen, stellten sie ihr Dienstfahrzeug ebenfalls in – der laut Straßenverkehrsordnung – zu schmalen Gasse ab. Sehr zum Ärger vieler Anrainer, die bis vor kurzem hier unbehelligt ihre Fahrzeuge abgestellt hatten und nun regelmäßig Parkstrafen von der Windschutzscheibe pflücken müssen.
Rechtlich in Ordnung…
Rechtlich gesehen ist das Parkverhalten der beiden Parkraumüberwacher in Ordnung, wie die Polizei auf "Heute"-Anfrage bestätigt: "Parkraumüberwachungsorgane sind Organe der Straßenaufsicht. Das Abstellen des Fahrzeuges ist durch die Vollziehung ihrer rechtmäßigen Aufgaben bzw. Amtshandlung gedeckt."
… moralisch aber eher nicht
Moralisch ist die Sache freilich anders gelagert. Das sieht nun auch MA67-Chefin Michelle Krumpschmid so, die ihren Mitarbeitern am Dienstag eine Kopfwäsche verpasste. Die Kontrollore seien "ausnahmslos angehalten, bestehende Bestimmungen einzuhalten. Leider kommt es bei der Vielzahl an Mitarbeitern auch zu Verfehlungen – wie das aktuelle Beispiel zeigt", so Krumpschmid auf "Heute"-Anfrage.
Wasser predigen und Wein trinken – das könnte man bei diesen Schnappschüssen durchaus denken. In Wien-Floridsdorf sorgten letzten Samstag zwei Parksheriffs für Aufregung. Sie straften Falschparker in der Arnoldgasse ab, standen allerdings selbst nicht ganz ideal. Die Restfahrbahnbreite von 5,20 Meter wurde nämlich nicht eingehalten – "Heute" berichtete.
Nun sorgt ein weiterer Schnappschuss für Diskussionsstoff in Neu Leopoldau. An einem Donnerstagnachmittag parkte ein VW Polo, zugelassen auf ein Magistrat der Stadt Wien, auf dem Gehsteig in der Pfendlergasse.
VIP-Parkplatz bei Amtshandlung
Leserreporterin Ilse berichtet im "Heute"-Talk, dass auch hier Parksheriffs ihrer Pflicht nachgingen, böse Falschparker abzustrafen. "In der Menzelstraße werden ständig Strafzettel ausgestellt, weil die Fahrbahnbreite in der Sackgasse nicht eingehalten wird. Die Kontrollore parkten an dem Tag aber selbst direkt auf dem Gehsteig", erzählt Ilse weiter. Für die Beamten wird die Straßenverkehrsordnung scheinbar nicht ganz so eng ausgelegt, wie das bei anderen Bürgern der Fall ist.
Ist das Parken am Gehsteig erlaubt?
"Heute" fragte bei der Wiener Polizei genauer nach, wie es mit den Regeln für Fahrzeuge der Parkraumüberwachungsorgane (PÜG) aussieht. Diese fallen nämlich unter den öffentlichen Dienst und können bei der Ausübung einer Amtshandlung tatsächlich im Halte- und Parkverbot, darunter fallen auch Gehsteige, stehen bleiben.
"Die PÜG-Organe sind Organe der Straßenaufsicht. Das Abstellen des Fahrzeuges ist durch die Vollziehung ihrer rechtmäßigen Aufgaben gedeckt", erklärt Polizeisprecher Christopher Verhnjak im Gespräch mit "Heute". Die Notwendigkeit müsse allerdings im Einzelfall entschieden werden.
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