Bereits drei Raserautos zwangsversteigert

1 Monat, 4 Wochen her - 23. Oktober 2024, autozeitung
Bereits drei Raserautos zwangsversteigert
Wer in Österreich zu schnell fährt, kann im schlimmsten Fall sein Auto verlieren. Foto: Imago

Mehr als 70 Mal Höchststrafe: Auto weg. Versteigerung: Drei Autos bisher von Landesbehörden verkauft. Zu schnelles Fahren in Österreich kann drastische Folgen haben – sogar die Beschlagnahmung des eigenen Autos. Dabei macht der Nachbarstaat auch für Ausländer:innen nicht halt!

Österreich beschlagnahmt Autos von Rasenden
Wer in Österreich das Tempolimit deutlich überschreitet, kann sein Fahrzeug verlieren. Im schlimmsten Fall dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar versteigern. Diese Maßnahme, welche die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gilt seit dem 1. März 2024 sowohl für österreichische als auch für ausländische Menschen – und damit auch für Deutsche, teilt der ADAC mit. Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Fahrzeug kann sofort für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch zwangsversteigert werden. Hat die Person am Steuer eine einschlägige Vorstrafe, wie beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Fahrzeug nicht der Person gehört, die zu schnell gefahren ist (z. B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), dann gibt es nur die vorläufige Beschlagnahmung, aber keine Versteigerung. Die Beamt:innen dürfen das Auto bereits an Ort und Stelle sicherstellen. Zusätzlich wird dann ein sogenanntes lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug verhängt, das im Führerschein beziehungsweise Führerscheinregister eingetragen wird.

Die Geldbußen wurden zum 1. März 2024 ebenfalls angehoben. So kann Rasen nun mit bis zu 7500 statt der bisherigen 5000 Euro geahndet werden. Die Höchstsumme gilt auch für ausländische Autofahrende, wird jedoch allgemein nur in besonders ernsten Fällen verhängt, etwa bei der Teilnahme an illegalen Autorennen oder bei Wiederholungstat.

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