Wer nicht das „Glück“ hat, aufgehalten zu werden, sondern angezeigt wird, der darf gleich einmal 140 statt 72 Euro überweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Handy auf Fotos zu sehen ist, die z.B. wegen zu schnellen Fahrens oder zu knappem Auffahren geschossen werden.
Aber auch andere Vergehen reißen ein tieferes Loch ins Börserl als früher. Motorradfahrer ohne Helm sieht man selten. Werden sie von der Exekutive erwischt, zahlen sie 50 statt 35 Euro. Der gleiche Tarif gilt, wenn man während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat. Auch hier gilt: Ein Organmandat ist relativ günstig, eine Anzeige teurer - in diesem Fall bis zu 100 Euro.
Was bringt’s außer Geld in den Staatssäckel?
Für den ARBÖ ist fraglich, ob eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat, wie Klub-Rechtsexperte Johann Kopinits ausführt: „Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte aufgrund der Verdoppelung der Strafhöhen nicht zurückgehen werden. Jemand, der noch immer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird es vermutlich auch weiterhin machen. Und außerdem sind die Möglichkeiten der Exekutive beschränkt, da der Lenker oder die Lenkerin aufgehalten werden muss oder ein Fotobeweis vorliegen muss.“
Grundsätzlich werden höhere Strafen eher als neue Einnahmequelle für den Staat gesehen, als dass dadurch die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht wird, kritisiert ARBÖ-Psychologin Mag. Patricia Prunner: „Wirklich sinnvoll ist die Strafe, wenn die Einnahmen in gezielt therapeutisch-pädagogische Präventionsprojekte fließen. Um uns allen, als Verkehrsteilnehmern, und zwar nicht nur als Autofahrern, sondern auch als Radfahrern, Fußgängern sowie Eltern verkehrsteilnehmender Kinder die Gefahren von Ablenkung und mangelnden Sicherheitsvorkehrungen bewusst zu machen. Erst durch diese Erkenntnis kann der notwendige Nährboden für ‚Lernen‘ entstehen und dadurch langfristig eine Verhaltensänderung begünstigen.“
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