Seit der Einführung der „Grünen Zone“ in Baden häufen sich die Fälle von mehrfach entwerteten Parkscheinen. Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine sogenannte Wertzeichenfälschung gem. § 238 StGB, warnt jetzt die Stadtpolizei Baden.
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Es liege somit eine gerichtlich strafbare Handlung vor, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. Aktuell werden Ermittlungen in 42 Fällen geführt, die mit einem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übermittelt werden.
"Auch das Ausfüllen mit Bleistift bzw. Stiften, die gelöscht werden können, ist verwaltungsstrafrechtlich strafbar und wird zur Anzeige gebracht", heißt es seitens der Exekutive.
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