Einzelrichterverhandlung gegen die 39-jährige Lenkerin eines Elektrofahrrades und dem 60-jährigen Pkw-Lenker. Jetzt steht der Prozesstermin fest. Die Mutter und der Autofahrer müssen sich am 2. Dezember am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Wie berichtet müssen sich nach dem Verkehrsunfall im August in Hausleiten (Bezirk Korneuburg), bei dem zwei Mädchen in dem Fahrradanhänger getötet worden waren, wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Laut Anklage sind der Frau, die das Gespann mit einem Elektrofahrrad auf der B19 lenkte, vor allem drei Regelverstöße anzulasten: Die Kinder trugen keinen Helm, der Anhänger hatte keine oder nur unzureichende Lichter sowie keine Rückstrahler und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahne mit Wimpel am Anhänger fehlte.
Das Gespann wurde am Abend des 4. August vom Pkw eines 60-Jährigen erfasst. Die beiden Mädchen im Alter von ein und vier Jahren im Anhänger kamen ums Leben. Der Wiener Lenker muss sich zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil die Mutter verletzt wurde.
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