Mit einer cleveren und einfachen Maßnahme konnte man die Einhaltung des Parkverbots in der Begegnungszone Kirchengasse in Gumpoldskirchen (Mödling) erreichen: Es wurden Parkbänke und Oleanderbüsche entlang der Straße aufgestellt, und zwar so, dass Fahrzeuge nicht mehr abgestellt werden können.
Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Problemen gekommen, denn Autofahrer ignorierten das Parkverbot – auch oft aus Unwissenheit, dass in einer Begegnungszone grundsätzlich Parkverbot herrscht (ausgenommen sind besonders gekennzeichnete Stellen).
Eine Begegnungszone ist "eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist" (§ 2 Abs. 1 Z 2a).
Regeln in der Begegnungszone
Das Miteinander im gemeinsam genutzten Raum ist durch die Erweiterung des Vertrauensgrundsatzes (§ 3 Abs 1 1. Satz) geregelt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme".
In der Begegnungszone gilt grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Unter anderem ist das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt (§ 23 Abs. 2a). Im Gegensatz zur Wohnstraße ist in einer Begegnungszone aber die Durchfahrt für jeglichen Fahrzeugverkehr gestattet.
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