Dabei ging es um die Neigetechnik des dreirädrigen Piaggio MP3, die nach Ansicht zweier Gerichte von Peugeot kopiert wurde. Peugeot hat gegen die Urteile bereits Berufung eingelegt.
Es hat über fünf Jahre gedauert, bis diese erstinstanzlichen Urteile gesprochen wurden. Piaggio hat im Jahr 2006 den Großroller MP3 auf den Markt gebracht, der vorne auf zwei Rädern läuft. Wegen der aufwendigen Mechanik ist er aber zu fahren wie ein ganz normaler zweirädriger Roller. Die Doppelradkonstruktion hat den Vorteil, dass das Fahrzeug vor allem auf rutschigem Untergrund deutlich stabiler zu bewegen ist, weil ein Wegrutschen in aller Regel keinen Sturz zur Folge hat, sondern nur ein Weggleiten ähnlich wie bei einem Auto. Zudem kann ein Dreiradroller je nach Auslegung und gesetzlichen Gegebenheiten teilweise mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden.
Die Neigekonstruktion übernahm Peugeot im Jahr 2013 auf dem Metropolis, was den Verantwortlichen bei Piaggio missfiel. Daraufhin traten sie wegen Verletzung von Patentrechten den Gang vor den Mailänder Gerichtshof sowie vor das Tribunal Judiciaire in Paris an, der nun zum Erfolg geführt hat.
Das Pariser Gericht hat Peugeot zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro Schadenersatz an Piaggio verurteilt, der Metropolis darf nicht mehr produziert, beworben oder verkauft werden. Das gilt für alle dreirädrigen Fahrzeuge, die mit dem von Piaggio patentierten Neigesystem ausgestattet sind.
Das Mailänder Gericht hat Peugeot verboten, den Metropolis nach Italien einzuführen und zu bewerben. Nach einer Frist von 30 Tagen eine Strafzahlung von 6000 Euro für jedes trotzdem verkaufte Fahrzeug. Zudem muss Peugeot nach 90 Tagen alle bereits importierten Metropolis aus dem Verkauf nehmen. Für jeden Tag, den diese Frist überschritten wird, werden 10.000 Euro fällig.
Peugeot mit Sitz in Paris gehört zum Stellantis-Konzern, die Roller-Sparte Peugeot Motocycles wurde jedoch 2019 von Mahindra & Mahindra aus Indien übernommen.