Paukenschlag: Am Karfreitag fällt „Luft-Hunderter“

1 week, 1 day ago - 14. April 2025, Krone Zeitung
Paukenschlag: Am Karfreitag fällt „Luft-Hunderter“
Laut „Krone“-Informationen steht der Termin für das Aus des „Luft-Hunderters“ in der Steiermark: Am 18. April, dem Karfreitag, also genau zum Osterreiseverkehr, tritt die entsprechende Verordnung in Kraft.

„Wir entlasten nun täglich Tausende Pendler auf den Teilstrecken der A2 und A9“, sagt FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek zur „Krone“.

Vor einem Monat schlug die „Krone“-Enthüllung über die Entscheidung der blau-schwarzen Landesregierung, dem IGL-Hunderter den Garaus zu machen, hohe Wellen. Die Opposition polterte über das Aus, Umweltschützer und Gesundheitsexperten übten Kritik, viele Autofahrer jedoch jubelten.

Seitdem wurde an der entsprechenden Verordnung zur Aufhebung der Tempolimits auf den steirischen Autobahnen gebastelt. Nun ist das Papier finalisiert: Am Dienstag wird FPÖ-Umweltlandesrat Hannes Amesbauer seine Unterschrift daruntersetzen – und zwar im Auftrag von Landeshauptmann Mario Kunasek (als „Akt der mittelbaren Bundesverwaltung“).

Verordnung tritt am 18. April in Kraft
Wann geht den leuchtenden IGL-Tafeln endgültig das Licht aus? Laut Informationen der „Krone“ gilt die Verordnung ab 18. April. Das heißt, am Karfreitag fällt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 und der A9! Bestehen bleibt allerdings Tempo 100 zwischen Graz-Ost und Graz-West (Bereich Feldkirchen).

Kunasek: „Wir entlasten Tausende Pendler“

„Mit der Aufhebung des ,Luft-Hunderters‘ entlasten wir nun täglich Tausende Pendler auf den Teilstrecken der A2 und A9. Langjährige Luftgütemessungen haben gezeigt, dass die bestehenden Grenzwerte überwiegend eingehalten werden können und die Situation durch die technische Entwicklung der Fahrzeuge immer besser wird“, sagt Kunasek der „Krone“.

„Mit der unterschriebenen Verordnung wird das IG-L-Symbol erlöschen. So können die steirischen Pendler und alle Autofahrer wieder die auf Autobahnen vorgesehenen 130 km/h rund um Graz fahren, sofern keine geringeren Geschwindigkeiten aus anderen Gründen gelten“, ergänzt Landesrat Amesbauer.

Übrigens werden ab Juli in höher belasteten Bereichen an der A2 und der A9 zwei neue Luftgütemessstationen-Standorte zur Feinstaub-Messung in Betrieb genommen, die die Immissionen zumindest ein Jahr lang aufzeichnen. Danach wird evaluiert.

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