Eine dreifache Mutter nähert sich mit ihrem Scooter dem Zebrastreifen bei der Neulinggasse in Wien-Landstraße, wartet gemeinsam mit Fußgängern, bis die Ampel auf Grün umschlägt. Ob sie dann den Roller geschoben hat, oder gefahren ist, können Zeugen nicht mehr genau sagen. Es ist auch nicht relevant. Denn jener Radfahrer, der die Frau am Schutzweg mit seinem E-Bike mit rund 40 km/h rammte, fuhr bei Rotlicht in die Kreuzung ein.
Das Opfer wurde zu Boden geschleudert, kam mit schwersten Kopfverletzungen ins Spital.
Es stellte sich heraus, dass der Lenker des E-Bikes ein Inder war, der sich illegal in Österreich aufgehalten hat. „Doch obwohl Fluchtgefahr vorlag und die fahrlässig schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erfüllt gewesen wäre, wurde der Mann nicht in U-Haft genommen“, kritisiert Rechtsanwalt Rainer Rienmüller, der das Opfer vertritt. Vielmehr zog der Mann einen Aufenthaltstitel in Portugal aus der Tasche und wurde daraufhin prompt dorthin abgeschoben.
Auf diesem Schutzweg in Wien-Landstraße rammte der Inder Ende 2022 die dreifache Mutter am Schutzweg. Er fuhr bei Rotlicht in die Kreuzung ein.(Bild: Krone KREATIV/zVg, Gerhard Bartel)
Es liegt schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von Organen vor. Hätte man vollständig ermittelt, dann hätte die Frau ihre Ansprüche durchsetzen können.
Die Aufenthaltsberechtigung wurde nicht überprüft und auch kein Wohnsitz erhoben. Ebenso wenig wurde gecheckt, ob der Mann eine Versicherung hat, Einkommen oder Vermögen in seinem Herkunftsland. Die schwer verletzte Frau hat keine Chance, sich an dem Raser zu regressieren.
Anwalt Rienmülller wagte daraufhin einen ungewöhnlichen Schritt, der aber zukunftsweisend sein könnte. Er klagt die Republik Österreich vertreten durch die Finanzprokuratur auf 31.200 Euro. „Es liegt konkret schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von Organen der Republik vor. Hätte man vollständig ermittelt, dann hätte die Frau ihre Ansprüche durchsetzen können“, argumentiert Rienmüller in der Verhandlung im Wiener Justizpalast.
„Das Auffinden des Täters ist für meine Mandantin unmöglich.“ Es sei nicht einmal ein Personalblatt aufgenommen worden. Der Anwalt kritisiert, dass es für Fälle wie diesen keine staatliche Versicherung oder einen Fonds gibt.
„Für uns ist die Klage unberechtigt“, so die Vertreterin der Finanzprokuratur. Organe seien nicht für den Schutz rechtlicher Ansprüche verantwortlich. „Sie meinen, dass diese nicht zum Schutz von Staatsbürgern verpflichtet sind?“, erwidert Rienmüller. „In einer Situation, wo das Opfer mit dem Leben ringt und völlig hilflos ist.“ – Das Urteil in der spannenden Causa ergeht schriftlich.
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