Husten – Student nimmt Hände vom Rad-Lenker, zahlt 240 €

2 years, 6 months ago - 15. June 2022, heute
Husten – Student nimmt Hände vom Rad-Lenker, zahlt 240 €
Jonah B. fuhr in Wien freihändig Fahrrad, wurde von einem Polizisten gestoppt. Ein Streit über die Strafe wurde teuer.

Ein 24-jähriger Student aus Deutschland fuhr Anfang April mit dem Fahrrad in Wien-Mariahilf an der Wienzeile entlang. An der Kreuzung Naschmarkt/Getreidemarkt wurde er von einem Fahrradpolizisten angehalten. Der Grund: Jonah B. sei freihändig gefahren, sollte deshalb 30 Euro Strafe zahlen. 

Streit um Größe der Reflektoren
Der junge Radfahrer weigerte sich zu zahlen. Jonah B. meinte, er habe lediglich kurz gehustet und er sei von der Höhe des Strafmaßes überrascht. Er sagte außerdem, als Student würde er ungern 30 Euro für ein seiner Meinung nach so "niedrigschwelliges Vergehen" zahlen. Daraufhin habe der Polizist begonnen, das Fahrrad des Studenten genauer zu inspizieren: Er entdeckte, dass zwei der am Rad angebrachten Reflektoren nicht "groß genug" seien.

Student fühlt sich "abgezockt"

Am vergangenen Wochenende flatterte dem Studenten nun eine Strafverfügung ins Haus. Der junge Mann solle bitte insgesamt 240 Euro für das Freihändigfahren und für die zwei zu kleinen Reflektoren zahlen. Jonah B. fühlt sich ungerecht behandelt. "Für mich ist das Abzocke durch die Polizei und eine willkürliche Ausnutzung der Staatsobrigkeit."

"Kein fehlerhaftes Verhalten"
Die Pressestelle der Polizei äußerte sich dazu: Es sei nicht unüblich, dass sich jemand ungerecht behandelt fühle, wenn er von der Polizei angehalten werde. Der Student könne sich jederzeit an die Beschwerdestelle der Polizei wenden, wenn er das Gefühl habe, nicht gerecht behandelt worden zu sein. "Im Falle einer Beschwerde über eine polizeiliche Maßnahme soll sich der oder die Betroffene an die Landespolizeidirektion Wien wenden.", so Polizei-Pressesprecher Markus Dittrich.

Als Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung könne zudem Einspruch erhoben werden. Das gelte auch für die Strafhöhe – die übrigens nicht von der Polizei festgesetzt wird. Laut Polizei-Pressesprecher Markus Dittrich sei an dem Vorgehen des Fahrradpolizisten nichts fehlerhaftes erkennbar.

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