27-Jähriger nimmt falschen Öffi-Ausgang – 115-€-Strafe

2 years, 3 months ago - 22. December 2021, heute
27-Jähriger nimmt falschen Öffi-Ausgang –  115-€-Strafe
Ein Niederösterreicher wollte in Wien shoppen gehen.

Dabei nahm er eine Abkürzung am Westbahnhof und sollte 115 Euro für's Schwarzfahren blechen.

Der 27-jährige Nino A. ist erschüttert. Vergangenen Donnerstag fuhr der Purkersdorfer mit dem Regionalzug zum Wiener Westbahnhof. Er wollte auf der Mariahilfer Straße Weihnachtsgeschenke besorgen. Nino kaufte sich das VOR-Regionalzugticket von Purkersdorf nach Wien. Am Westbahnhof angekommen, ging er durch die Unterführung und den U-Bahn-Bereich, um so schneller auf die Einkaufsstraße zu kommen. 

115 Euro Strafe wegen Überqueren des U-Bahnsteigs
Fast schaffte es der 27-Jährige raus, doch dann kam es zur Fahrkartenkontrolle. Nichtsahnend zeigte der Niederösterreicher dem Wiener Linien-Kontrolleur sein Regionalticket. Das ließ dieser jedoch nicht gelten – es handelte sich bei der Karte nämlich um kein gültiges Wiener Öffi-Ticket.

Er versuchte dem Schwarzkappler zu erklären, dass er den Stationsbereich als Abkürzung nahm, um auf die Shoppingstraße zu gelangen und gar nicht in die U-Bahn einsteigen wollte. Nichtsdestotrotz drückte ihm der Wiener Linien-Mitarbeiter einen saftigen Strafzettel in die Hand: 115 Euro soll er nun für seine Abkürzung bezahlen. "Ich würde es verstehen, wenn ich tatsächlich schwarz gefahren wäre. Aber ich wollte nur schneller auf die Mariahilfer Straße kommen", so der verärgerte Nino. 

"Lebe von 1100 Euro im Monat"
Der Niederösterreicher ist in der Gastronomie tätig und seit dem Beginn der Pandemie immer wieder in Kurzarbeit. "Ich lebe momentan von 1100 Euro im Monat. Da ist die unnötige Strafe von 115 Euro eine große finanzielle Belastung für mich", beklagt der 27-Jährige im "Heute"-Talk. 

Wiener Linien: "Ticketkontrollen finden bei Entwertern statt"
"Heute"fragte bei der Pressestelle der Wiener Linien nach, um zu erfahren, wann man beim Betreten der Wiener Linien-Bereiche ein gültiges Ticket braucht. "Unsere Ticketkontrollen finden auf Höhe der Entwertersperren statt. Ein falscher Ausgang ist kein Grund für eine Strafe, aber wer an diesen Sperren vorbeigeht, benötigt in jedem Fall ein gültiges Ticket", so eine Pressesprecherin der Wiener Linien. 

Selber Fall bereits im Oktober
Doch Ninos Geschichte findet trotz allem ein glückliches Ende. Nach Anfrage von "Heute" setzte sich der Niederösterreicher nochmals mit Wiener Linien in Kontakt. Er erklärte ihnen die ungünstige Situation, es wurde ein Auge zugedrückt und er muss die Strafe nun doch nicht zahlen.

Über einen ähnlichen Fall berichtete "Heute" bereits im Oktober. Hier musste auch eine Niederösterreicherin, weil sie die Abkürzung über den U-Bahnsteig nahm, 115 Euro Strafe zahlen. Die Wiener Linien appellieren daher an alle, genau zu schauen, wo die Bereiche der Wiener Öffis anfangen und diese nur mit gültigem Ticket zu betreten. 

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