Was den Daimler-Fall vom Fall VW unterscheidet

3 Jahre, 4 Monate her - 08. Juli 2021, Krone Zeitung
Was den Daimler-Fall vom Fall VW unterscheidet
Verbraucherschützer verklagen Daimler wegen Abgas

Mit einer besonderen Klage wollen Verbraucherschützer in Deutschland Tausenden Mercedes-Kunden im seit Jahren schwelenden Diesel-Skandal helfen.

Das Gericht soll klären, ob der Autobauer Daimler bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen in seine Autos eingebaut hat und so dafür sorgte, dass sie umweltfreundlicher wirkten, als sie wirklich waren. Am Ende könnte eventuell Schadenersatz dabei herausspringen, doch der Weg dahin ist kompliziert. Eine Übersicht.

Was ist das für eine Klage?
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art „Einer-für-alle“-Klage: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht stellvertretend für Tausende Autobesitzer vor Gericht - mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen. Die Dieselfahrer können sich dieser Klage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Dadurch wird auch verhindert, dass die Fälle zu Jahresende verjähren. Wenn die Verhandlung einmal begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.

Können alle Diesel-Kunden von Daimler mitmachen?
Nein, zumindest erst mal nicht. Die Klage umfasst nur bestimmte Mercedes-Modelle der GLC- und GLK-Reihe mit dem Motortyp OM 651, für die es einen amtlichen Rückruf gab. Konkret sind das Folgende: GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann mitmachen. Wer sein Auto gebraucht gekauft hat, kann sich nur beteiligen, wenn das angeordnete Software-Update beim Kauf noch nicht aufgespielt war.

Was kann dabei überhaupt rauskommen?
Letztlich geht es um Schadenersatz für die Autobesitzer - allerdings mit Zwischenschritten. Zunächst soll entschieden werden, ob Daimler überhaupt sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt hat. Das Gericht soll auch feststellen, in welchen Autos welche Abschalteinrichtungen verbaut sind. Dabei geht es zum Beispiel um die Einspritzung von Adblue-Harnstofflösung, um die Abgasrückführung und die Temperaturregelung für das Kühlwasser. Würde den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen. Sie können also nicht mit dem Urteil zum Autohändler gehen und Geld zurückverlangen, sondern müssen vor Gericht. Bequemer wäre ein Vergleich zwischen Daimler und dem vzbv. Dafür zeigten sich die Verbraucherschützer bewusst offen.


Welche Vor- und Nachteile hat ein Dieselkunde, wenn er sich anschließt?
Die Klage soll verhindern, dass Ansprüche der Kunden Ende des Jahres verjähren. So können die Dieselfahrer in Ruhe das Urteil abwarten und dann entscheiden, wie es weitergeht. Der Richterspruch kann Folge-Verfahren deutlich vereinfachen, weil Grundsatzfragen schon einmal geklärt sind. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv. Bei einem Vergleich würde wahrscheinlich direkt Geld für die Beteiligten rausspringen. Wenn die Verbraucherzentralen allerdings verlieren, sind alle, die im Klageregister stehen, an diese Entscheidung gebunden. Sie können also nicht mehr vor anderen Gerichten auf Schadenersatz klagen.

Was kam bei der Musterfeststellungsklage gegen VW heraus?
Eine ähnliche Klage hatten die Verbraucherschützer 2018 bereits gegen Volkswagen eingereicht. Anfang 2020 einigte man sich auf einen Vergleich, den rund 245.000 Kunden akzeptierten. VW zahlte ihnen je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6250 Euro. Kurz darauf entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Diesel-Autos mit einem bestimmten Motor viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden, hieß es. In den meisten Fällen bekamen Kläger das Recht, ihr Auto zurückzugeben, mussten sich allerdings die Nutzung anrechnen lassen. Viele einigten sich mit VW stattdessen auf eine Einmalzahlung und behielten das Auto.

Was unterscheidet den Fall VW von Daimler?
Bei Daimler gibt es bisher keine klare juristische Aussage dazu, ob der Autobauer vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt hat. Es gab zwar schon eine ganze Reihe einzelner Schadenersatzklagen - allerdings mit ganz unterschiedlichem Ausgang. Außerdem ist die Ausgangslage komplizierter: Bei VW ging es nur um eine einzelne Abschaltvorrichtung, bei Daimler gibt es aus Sicht des vzbv ein ganzes Sammelsurium an Manipulationsvorwürfen. Daimler teilte mit, in den Individualverfahren vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten sei in rund 95 Prozent der Fälle zugunsten des Unternehmens entschieden worden. Allerdings handelt es sich nach Konzernangaben bei dieser Rechnung um alle Diesel-Verfahren und nicht nur um jene, in denen es um Autos mit dem Motortyp OM651 ging.

Wie und wann können sich Mercedes-Fahrer der Klage anschließen?
Das Klageregister wird erst in ein paar Wochen freigegeben. Es ist dann bis einen Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung offen. Alle Informationen hat der vzbv auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de zusammengefasst.
In Österreich können sich Mercedes-Kunden an den Verbraucherschutzverein VSV wenden, der sich der Klage anschließt. „Der VSV unterstützt österreichische Inhaber von Fahrzeugen von Daimler Mercedes und bietet den kosten- und risikolosen Anschluss an der Musterfeststellungsklage durch unseren deutschen Vertrauensanwalt an“, so Peter Kolba, Obmann des VSV. Selbst wenn der vzbv auch mit Daimler einen Vergleich unter Ausschluss von Österreichern - wie seinerzeit bei VW - anstreben sollte, sei die Teilnahme sinnvoll, weil dadurch die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen werde.
Wie ist der Stand der Aufarbeitung des Diesel-Skandals bei Daimler abseits von Schadenersatzklagen wegen mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen?
Die Affäre beschäftigt den Konzern seit Langem auf mehreren Ebenen. Vor knapp zwei Jahren bekam Daimler von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von rund 870 Millionen Euro aufgebrummt - wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung, wie es hieß. Dadurch hätten Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhalten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprochen habe. Abseits dessen ermittelt die Staatsanwaltschaft nach wie vor auch strafrechtlich gegen Mitarbeiter des Konzerns.

Das war‘s schon?
Keineswegs. Obendrein muss sich der Konzern mit Hunderten allein am Landgericht Stuttgart eingereichten Investorenklagen auseinandersetzen. Die Anleger werfen Daimler hier vor, die Märkte zu spät über die finanziellen Folgen der Dieselaffäre informiert zu haben. Dadurch seien die Daimler-Aktien, die die Anleger gekauft haben, zum damaligen Zeitpunkt viel zu teuer gewesen. Die Schadenersatzforderungen gegen den Autobauer in diesem Zusammenhang summieren sich inzwischen auf deutlich mehr als eine Milliarde Euro. Auch für die Investorenklagen soll es ein Musterverfahren am Oberlandesgericht Stuttgart geben - mit dem Ziel, grundlegende Fragen zu klären. Einen Starttermin gibt es noch nicht.

Was ist aus den US-Ermittlungen gegen Daimler geworden?
Den Streit mit Behörden und Kunden in den USA um angebliche Verstöße gegen Abgasregeln hat Daimler inzwischen mit einer Zahlung von umgerechnet mehr als 1,9 Milliarden Euro ausgeräumt. Der Autobauer legte im September mit zwei Vergleichen Ermittlungsverfahren der US-Behörden und zudem zahlreiche Klagen von Autobesitzern bei. Daimler und seiner Tochter Mercedes-Benz USA wurden überhöhte Abgaswerte bei rund 250.000 Dieselwagen vorgeworfen. Außen vor bleiben hier aber ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen, die in den USA seit 2016 im Zusammenhang mit der Dieselaffäre laufen.

Verbraucherschützer verklagen Daimler wegen Abgas

Deutsche Verbraucherschützer wollen Schadenersatz für vom Dieselskandal betroffene Mercedes-Kunden erstreiten. Sie werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vor, ähnlich wie bei Volkswagen. Allerdings stellt sich der Fall hier anders dar.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Daimler eingereicht, sagte Vorstand Klaus Müller.

Österreichischer Verbraucherschutzverein schließt sich an
„Der VSV unterstützt österreichische Inhaber von Fahrzeugen von Daimler Mercedes und bietet den kosten- und risikolosen Anschluss an der Musterfeststellungsklage durch unseren deutschen Vertrauensanwalt an“, so Peter Kolba, Obmann des VSV. Selbst wenn der vzbv auch mit Daimler einen Vergleich unter Ausschluss von Österreichern - wie seinerzeit bei VW - anstreben sollte, sei die Teilnahme sinnvoll, weil dadurch die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen werde.

Daimler hält sein System für rechtens
Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen seiner Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet und musste daher massenweise Autos zurückrufen. Daimler hält die Funktionen allerdings für zulässig. „Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben“, sagte Müller. Das Gericht solle dies nun feststellen und den Verbrauchern Rechtsklarheit geben.

Mit dem Einbau von Abschalteinrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass Autos während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich. Allerdings ist ein Unterschied, ob die Abgasregelung zwischen Real- und Prüfstandbetrieb unterscheidet.

Es geht um Mercedes GLC und GLK
Laut vzbv sind in Deutschland rund 254.000 Daimler-Fahrzeuge von den behördlichen Rückrufen betroffen. In seiner Musterklage fokussiert sich der Verband aber auf einen bestimmten Motortyp (OM651). Damit könnten sich die Besitzer von nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen anschließen, denen ohne ein Softwareupdate die Stilllegung drohe.

Die Musterfeststellungsklage soll vor allem den Weg zum Schadenersatz erleichtern. Denn die Autos wurden bereits 2018 zurückgerufen, den Fällen droht Ende des Jahres die Verjährung. Das können Daimler-Kunden verhindern, wenn sie sich der Klage anschließen.

Gegen VW war die Klage erfolgreich
Eine ähnliche Musterfeststellungsklage hatte der vzbv 2018 gegen Volkswagen eingereicht. Anfang 2020 einigten sich Verbraucherschützer und VW auf einen Vergleich, den rund 245.000 Kunden akzeptierten. Volkswagen zahlte ihnen je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6250 Euro.

Kurz darauf entschied der Bundesgerichtshof, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Dieselautos mit einem bestimmten Motor viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden, hieß es. Der Konzern sei deshalb zu Schadenersatz verpflichtet. In den meisten Fällen bekamen Kläger das Recht, ihr Auto zurückzugeben, mussten sich allerdings die Nutzung anrechnen lassen. Viele einigten sich mit VW stattdessen auf eine Einmalzahlung und behielten das Auto.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen im Daimler-Fall
Im Fall von Daimler gab es in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe einzelner Schadenersatzklagen - mit unterschiedlichem Ausgang. Der Erfolg hänge davon ab, „wie die Betroffenen ihren Fall vor Gericht schildern“, sagen die Verbraucherschützer. Juristische Klarheit darüber, ob Daimler nun vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt hat, herrscht weiterhin nicht. Deswegen wollen die Verbraucherschützer mit der Musterklage nun mehr Klarheit erzwingen.

„Thermofenster nicht sittenwidrig“
Als Angriffspunkt sehen einige Kläger etwa das sogenannte „Thermofenster“, das von Daimler und auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde. Es ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn draußen kühlere Temperaturen herrschen. Kläger sehen darin - wie bei VW - eine unzulässige Abschalteinrichtung. Im Fall von Daimler liegen die Dinge allerdings komplizierter. Ende Juni teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Zusammenhang mit einer solchen Klage mit, der Einsatz dieser Technik allein sei nicht als sittenwidrig einzustufen.

Dass die obersten Zivilrichterichter den Fall differenzierter als den Fall VW beurteilen, ist nicht neu. Sie hatten sich im Jänner schon zu Wort gemeldet, als aus angesetzten Verhandlungen nie etwas wurde - immer machten die Kläger einen Rückzieher. Damals hatte der Senat mitgeteilt, dass er bei Daimler bisher kein arglistiges Vorgehen erkennen könne. Das Thermofenster arbeite immer gleich, ob auf der Straße oder im Test. VW dagegen hatte in Millionen Diesel-Autos heimlich eine Software eingesetzt, die auf dem Prüfstand verschleierte, dass zu viele Schadstoffe ausgestoßen wurden.

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