KĂŒnftige Garantieverpflichtungen sollen diese Angst nehmen. Die derzeitigen freiwilligen Garantieversprechen der Hersteller entsprechen in den meisten FĂ€llen den geplanten Verpflichtungen.
Was bisher zumeist freiwillig angeboten wird, soll also kĂŒnftig Pflicht werden: eine Mindesthaltbarkeit fĂŒr Traktionsbatterien. Auf einen vorlĂ€ufig noch unverbindlichen Entwurf fĂŒr eine solche Regelung haben sich die Mitglieder des âWeltforums fĂŒr die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriftenâ der UN-Wirtschaftskommission fĂŒr Europa (UNECE) geeinigt.
Sollte die Regelung in Kraft treten, wÀren Autohersteller dazu verpflichtet, bei Akkus nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometer mindestens 80 sowie nach 160.000 Kilometer oder 8 Jahren noch mindestens 70 Prozent RestkapazitÀt zu gewÀhrleisten. Letzteres entspricht der GewÀhrleistung, welche die meisten Hersteller von Peugeot bis Volkswagen anbieten, mit einzelnen Ausnahmen. So sind es bei den Tesla-Models Y und S 240.000 km, Mercedes bietet beim EQS 70% nach 10 Jahren oder 250.000 km an, Lexus beim UX300e zehn Jahre oder eine Million Kilometer. Kia z.B. beschrÀmkt sich auf sieben Jahre/150.000 Kilometer.
Neben den USA, China und der EU haben sich weitere HerstellerlĂ€nder von Autos auf die EinfĂŒhrung dieser Mindesthaltbarkeitsregelung fĂŒr Traktionsbatterien von E-Fahrzeugen verstĂ€ndigt. Im MĂ€rz 2022 soll eine Abstimmung der Nationen zum Entwurf einer verbindlichen Regelung folgen, der anschlieĂend die LĂ€nder noch zustimmen und sie dann vermutlich ab 2023 in nationales Recht ĂŒberfĂŒhren mĂŒssen.
GrundsÀtzlich will man mit der RestkapazitÀts-Verpflichtung den Einsatz qualitativ schlechter Batterien verhindern und das Verbraucher-Vertrauen in E-Fahrzeuge stÀrken. Die UNECE erwartet bis 2025 einen Anteil von E-Autos im globalen Gesamt-Fahrzeugmarkt von 10,4 bis 19 Prozent. 2020 lag der Anteil noch bei 4,6 Prozent.
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