Alle Infos zum Abgasskandal

5 Jahre, 1 Monat her - 25. September 2019, autobild
Alle Infos zum Abgasskandal
Im Abgasskandal klagt die Staatsanwaltschaft die VW-Spitze wegen Marktmanipulation an, auch den jetzigen VW-Chef Diess. Alle Infos zur VW-Abgasaffäre!

Im Dieselskandal klagt die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Volkswagen-Unternehmensspitze wegen Marktmanipulation an. Sowohl der heutige Konzernchef Herbert Diess als auch der frühere Finanzvorstand und jetzige Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie der damalige Vorstandschef Martin Winterkorn hätten die Pflicht zur Information des Kapitalmarktes verletzt. Das teilte die Behörde am Dienstag (24. September 2019) mit. Die Manager hätten die Börse vorsätzlich zu spät über die aus der Aufdeckung der Abgasmanipulationen resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen.
Diess' Anwalt kündigt Rechtsmittel an
Der Rechtsanwalt von Diess teilte mit, der Vorstandschef werde sich mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Weder Fakten noch die Rechtslage rechtfertigten die Vorwürfe. Ein Sprecher des Aufsichtsrats teilte mit, das Präsidium des Kontrollgremiums werde noch am Dienstag über die Anklage beraten. Volkswagen hatte im September 2015 erst auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine Abschalteinrichtung manipuliert zu haben.

Was Sie zum Abgasskandal wissen sollten
Der VW-Abgasskandal begann am 18. September 2015, als Volkswagen einräumen musste, Abgaswerte mit einer illegalen Abschalteinrichtung manipuliert zu haben. Hier ein Überblick über den Abgasskandal:

  • Klagen und Entschädigungen in Deutschland
  • Die Rückrufaktion / Fragen zur Umrüstung
  • Der aktuelle Ermittlungsstand
  • Das passiert(e) in den USA
  • Diskussion um Abgas-Tierversuche
  • Die finanzielle Situation des VW-Konzerns
  • Personelle Konsequenzen / Ermittlungen gegen VW-Manager
  • Der Blick in die Zukunft für VW

Klagen und Entschädigungen in Deutschland
In Deutschland weist VW anders als in den USA Forderungen einzelner Kunden nach Schadenersatz bislang zurück. Das Argument: Die Fahrzeuge seien zugelassen, technisch in Ordnung und fahrbereit. Doch immer häufiger erzielen hartnäckige Käufer manipulierter Diesel Einzelerfolge vor Gericht. Am 22. Februar 2019 stufte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss die illegale Abschaltvorrichtung als Sachmangel ein.
Verbraucherzentrale will Entschädigungen einklagen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Anfang November 2018 eine Musterfeststellungsklage eingereicht, mit der Besitzer und ehemalige Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassteuerung entschädigt werden sollen. Die Klage richtet sich gegen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189. Bis Mitte 2019 hatten sich rund 400.000 Käufer der Klage angeschlossen. Dafür mussten sie sich in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen und damit ihre Ansprüche anmelden. Genauere Informationen hat der vzbv auf der Seite www.musterfeststellungsklagen.de bereitgestellt. Auch der Rechtsdienstleister MyRight klagt für rund 19.000 Dieselkunden gegen Volkswagen auf Schadenersatz.

Aktionärsklagen: Kurz nach Bekanntwerden von "Dieselgate" brach die VW-Aktie im September 2015 um mehr als 40 Prozent ein, viele Anleger mussten zunächst hohe Wertverluste hinnehmen. Inzwischen fordern viele von ihnen Schadenersatz in Gesamthöhe von rund zehn Milliarden Euro. Sie argumentieren, das Management hätte den Kapitalmarkt deutlich früher über die Probleme informieren müssen. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben. Vor Zivilgerichten in Braunschweig und Stuttgart laufen Verfahren, eine Entscheidung ist noch nicht absehbar.

Bußgelder gegen Audi, VW und Porsche in Deutschland: Mitte Oktober 2018 erging gegen Audi ein Bußgeldbescheid über 800 Millionen Euro der Staatsanwaltschaft München. Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 795 Millionen Euro zusammen. Der Autobauer kündigte an, Audi werde gegen die Geldbuße keine Rechtsmittel einlegen. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig in der Dieselaffäre ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen Volkswagen verhängt. Den Ermittlungen zufolge sei es zu "Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung" gekommen, bestätigte VW. Auch diese Geldbuße setzt sich aus einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. VW nahm die Geldbuße an. Gleiches gilt für Porsche. Der Sportwagenbauer wurde Anfang Mai 2019 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu einer Geldbuße in Höhe von 535 Millionen Euro verdonnert. Grund auch hier: fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung des Entwicklungsbereichs.

BGH-Äußerung zugunsten von Klägern gegen VW: Ende Februar sprang der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer wichtigen rechtlichen Einschätzung klagenden Dieselkäufern zur Seite. Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen. Das teilte das Gericht am 22. Februar 2019 in Karlsruhe mit. Ein umfangreicher Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) soll folgen. Die obersten Zivilrichter stellen klar, dass Händler betroffenen Neuwagenkäufern die Lieferung eines anderen, mangelfreien Autos nicht einfach verwehren können, nur weil das Modell nicht mehr hergestellt wird – und stellt sich damit der Argumentation von VW entgegen. Der Austausch könne höchstens daran scheitern, dass im einzelnen Fall die Kosten unverhältnismäßig hoch seien. Der 19-seitige Hinweisbeschluss gibt die vorläufige Einschätzung des Senats wieder und ist noch kein Urteil. Dennoch gehe davon für die unteren Instanzen eine Signalwirkung aus, sagte eine BGH-Sprecherin: "Es ist zu erwarten, dass sie sich an dieser vorläufigen Rechtsauffassung orientieren werden." Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, erkennt in der Aussage des BGH eine Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage seines Verbands gegen VW. Nach Einschätzung des Volkswagenkonzerns sind keine Rückschlüsse zu Erfolgsaussichten derartiger Klagen möglich. VW betonte, die im Hinweisbeschluss geäußer

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