
Den Alkotest verweigerte der notorische Verkehrssünder kategorisch.
Als der 65-Jährige diese Woche in Wels bei einer Kontrolle um 16.30 Uhr zum siebten Mal in Serie erwischt wurde, war der „Profi“ sofort geständig, keinen Führerschein zu besitzen. Seine kräftige „Fahne“ legte allerdings nahe, dass der Senior zuvor nicht nur sein Auto, sondern auch selbst getankt hatte. Auch keine Überraschung, denn bei den sechs vorherigen Kontrollen war der führerscheinlose und völlig uneinsichtige Autofahrer ebenfalls immer erheblich alkoholisiert gewesen.
So sieht die Gesetzeslage aus
Wer den Alkomat-Test grundlos – sprich, ohne dass medizinische Gründe vorliegen – verweigert, macht sich strafbar. Und zwar auch dann, wenn die ärztliche Untersuchung dann keine Alkoholbeeinträchtigung ergibt. Die Behörde geht nämlich bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt dem Lenker dieselbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte. Es droht eine Geldstrafe zwischen 1600 und 5900 Euro. Außerdem ist man den Führerschein für mindestens sechs Monate los. Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme stehen dem ertappten Sünder ebenfalls bevor.
Polizisten hätten gerne höhere Strafen
Der Welser Schluckspecht dürfte allerdings zumindest finanziell gut gebettet sein, denn der drohende finanzielle Aderlass ließ ihn offensichtlich kalt. Ein Umstand, der die Polizisten „magerlt“. Die Gesetzeshüter regen an, die Strafen für derartiges Verhalten deutlich zu erhöhen, um die Abschreckung zu verstärken.
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