Eingesperrt im Kofferraum, Hund in heißem Auto – Halterin will Strafe nicht zahlen

1 day ago - 28. July 2026, heute
Eingesperrt im Kofferraum, Hund in heißem Auto – Halterin will Strafe nicht zahlen
Während sein Frauchen essen war, musste ein Hund bei 29 Grad im Auto ausharren. Die Halterin wollte ihre Strafe wegen Tierquälerei kippen.

Ein Hund wurde im Sommer bei rund 29 Grad Außentemperatur im Kofferraum eines Autos eingesperrt, während seine Halterin ein Restaurant besuchte. Das Fahrzeug stand in der prallen Sonne, Wasser gab es keines. Als eine Passantin Alarm schlug, fand die Polizei den Hund keuchend und hechelnd vor.

Für den Magistrat der Stadt Wien war klar: Das Tier hatte unnötig leiden müssen. Die Halterin wurde wegen Tierquälerei bestraft. Das Landesverwaltungsgericht Wien bestätigte die Strafe. Die Frau wollte das nicht akzeptieren und zog vor den Verwaltungsgerichtshof, wie die "Presse" zuerst berichtete.

18 Minuten lang in Kofferraum gesperrt

Sie argumentierte, man dürfe sich nicht allein an der Außentemperatur orientieren. Das Auto sei vor dem Abstellen klimatisiert gewesen, der Hund habe nicht tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem sei nicht fachkundig festgestellt worden, dass das Tier tatsächlich unter Stress gelitten habe.

Der Verwaltungsgerichtshof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter verwiesen darauf, dass sich das Verwaltungsgericht auf Zeugenaussagen gestützt habe. Der Hund sei bei etwa 29 Grad Außentemperatur mindestens 18 Minuten lang ohne Wasser im geschlossenen Kofferraum zurückgelassen worden und habe beim Eintreffen der Polizei deutlich gekeucht und gehechelt, so die "Presse".

Verurteilung bleibt aufrecht

Auch der Umstand, dass das Tier nicht wusste, wie lange es in dieser Situation bleiben müsse, sei geeignet gewesen, zusätzliches Leiden zu verursachen. Weitere Gutachten oder Beweisaufnahmen seien daher nicht erforderlich gewesen.

Die außerordentliche Revision wurde zurückgewiesen. Damit bleibt die Verurteilung wegen Tierquälerei aufrecht. Wie hoch die Geldstrafe letztlich ausfällt, geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs nicht hervor.

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