Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium kommendes Jahr 167,2 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Rund die Hälfte davon wird über Mittel des Corona Wiederaufbaufonds der Europäischen Kommission beigesteuert.
Gemeinsam mit den Automobilimporteuren wird der Kauf eines E-Autos von Privatpersonen mit 5000 Euro (5400 Euro mit eingerechneter Mehrwertsteuer) gefördert. Für Wallboxen gibt es einen Zuschuss von 600 Euro gefördert, für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern 1800 Euro. Für betriebliche und öffentliche Schnellladestationen gibt es bis zu 30.000 Euro.
Bei einem Plug-in-Hybrid-Pkw kann man 2500 Euro (2750 Euro inkl. Mehrwertsteuer) abziehen.
Preislimit bleibt
Der maximale Brutto-Listenpreis des Basismodells darf 50.000 Euro (bei Firmen: 60.000 Euro) nicht überschreiten, die rein elektrische Reichweite muss beim Hybrid mindestens 50 Kilometer betragen. Außerdem muss das Fahrzeug „mit 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern“ betrieben werden, so das Ministerium. Bisherige steuerliche Begünstigungen für E-Fahrzeuge wie der Entfall der NoVA (Normverbrauchsabgabe) oder der Versicherungssteuer bleiben überdies aufrecht.
Die Förderungen gelten für den Kauf eines neuen E-Fahrzeugs, nicht für Gebrauchtfahrzeuge.
Auch leichtere Elektrofahrzeuge werden gefördert. So gibt es für Elektro-Mopeds 800 Euro, für Elektromotorräder 1200 Euro. Ein Elektro-Lastenrad wird mit 1000 Euro gefördert.
„Unsere Zukunft ist sauber und klimafreundlich. Deshalb setzen wir die erfolgreiche E-Mobilitätsoffensive auch im nächsten Jahr fort. Damit unterstützen wir den Umstieg auf emissionsfreie Autos und schützen so unser Klima. Und die Förderung wirkt: Das zeigen uns die Zahlen. Im September wurden erstmals mehr reine E-Autos zugelassen als Diesel-PKW. Diesen Weg gehen wir auch 2022 weiter“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
„Wir möchten auch bewusst Anreize für Unternehmen schaffen, künftig stärker auf E-Mobilität zu setzen. Viele Betriebe haben eine Vorreiterrolle eingenommen und bereits gezeigt, dass sie bereit sind, ihre Fahrzeugflotten umzustellen. Das wollen wir weiter unterstützen“, so ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger.
Neben der Förderung von privaten Pkw liegen die Schwerpunkte auf großen Förderprogrammen für Busse und Nutzfahrzeuge. Auch für Betriebe wird es im kommenden Jahr wieder eine Förderung geben.
Die neuen Förderungen starten im Februar des kommenden Jahres - bis dahin stehen aus der E-Mobilitätsoffensive 2021 noch ausreichend Mittel aus diesem Jahr zur Verfügung. Förderanträge können also kontinuierlich gestellt werden.
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