Autofahrer müssen ab sofort bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt sind Ketten allerdings nur dann, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Die Polizei kann bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht Strafen bis 5000 Euro verhängen. Lkw und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen müssen ab 1. November generell zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Für diese Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.
Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.
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