Limit ohne Grundlage? 50er im Niemandsland: Lenkerin bekämpft Strafe

14 hours ago - 08. February 2026, Kleine Zeitung
Limit ohne Grundlage? 50er im Niemandsland: Lenkerin bekämpft Strafe
Eine einheimische Lenkerin soll für 63 km/h auf einer Bundesstraße in Tirol zahlen – und erhebt Einspruch: „Ein geradliniger Verlauf, keine Kreuzungen oder Gefahrenstellen“ würden dieses Limit nicht rechtfertigen. Kommt sie mit diesen Argumenten durch?

Tempolimits im Ortsgebiet oder wo es wegen erhöhter Gefahr nötig ist – dafür hat die Lenkerin aus Obsteig Verständnis.

Dass sie am 5. November auf der Bundesstraße bei Fronhausen (Mieming) mit 63 km/h geblitzt wurde und dafür 50 Euro zahlen soll (oder 23 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe), leuchtet ihr nicht ein. Auch andere tappten zuletzt in diese „Falle“ – „weil die Beschränkung einfach nicht als realitätsnah und plausibel wahrgenommen wird“, ist sich die Oberländerin sicher.

Argumente auf zehn Seiten formuliert

Die juristisch versierte Akademikerin schrieb nun einen zehnseitigen Einspruch an die BH Imst. Zunächst zitiert sie die Straßenverkehrsordnung, wonach Verbote und Beschränkungen nur erlaubt seien, wenn dies „zur Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs oder zum Schutz der Umgebung erforderlich ist“.

Mehrere Faktoren, die gegen Gefahr sprechen

Dies sei an besagter Stelle an der B189 nicht gegeben: „Der Abschnitt liegt außerhalb des Ortsgebietes, weist einen durchgehend geradlinigen Verlauf auf und ist weder durch Kreuzungen, Einmündungen oder sonstige konfliktträchtige Situationen gekennzeichnet.“
Irritierend: Im selben vergleichbaren Straßenabschnitt, nur wenige Hundert Meter weiter in Richtung Krebsbach, gilt 60 km/h. „Ein sachlicher Grund für diese unterschiedliche Behandlung ist nicht ersichtlich. Das verstärkt den Eindruck, dass es sich um eine isolierte Einzelentscheidung handelt, die nicht auf einheitlichen und objektiven Kriterien beruht“, schreibt die Einheimische.

„Fernpassstrategie“ als Grund zu wenig

Was steckt hinter der neuen Beschränkung? Sie ist offenbar Teil der „Fernpassstrategie“ des Landes, um Transit- und Ausweichverkehr einzudämmen. Eine solche strategische Zielsetzung, so argumentiert die Lenkerin, sei längst kein Freibrief für eine derart isolierte Maßnahme.

Offizielle Fundamente – wie Unfall- oder Schallanalysen – würden gänzlich fehlen. Auch sei die Raumordnungspolitik mit der Ausweisung von Grundstücken an dieser Durchzugsroute verfehlt. Zum Vergleich führt die Lenkerin noch die stark belastete Loferer Bundesstraße an, auch diese sei bei Weitem nicht durchgehend so geregelt.

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