Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Eine Besichtigung ist nach Vereinbarung möglich.
Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte, verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die beim Übergabepunkt bereits bestehen, und innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden kann. Ein Händler kann beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr - ab Übergabedatum reduzieren, dies muss jedoch einvernehmlich geschehen und ausdrücklich am Kaufvertrag vermerkt werden.