Hohe Strafen: Diese Regeln für Autofahrer gelten ab 1. November

1 Monat her - 28. Oktober 2025, oe24
Hohe Strafen: Diese Regeln für Autofahrer gelten ab 1. November
Es drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro

Am 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Bei Pkw, Klein-Lkw und sogenannten Mopedautos müssen ab diesem Zeitpunkt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein.

Wintertaugliche Autoreifen sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet und speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor.

Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, halten herkömmliche Winterreifen laut ÖAMTC in etwa fünf Saisonen. Wenn bereits Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, in jedem Fall austauschen.

Hohe Strafen
Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von rund 100 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 10.000 Euro Strafe.

Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man beweisen, dass dies auch mit Winterbereifung passiert wäre, ansonsten liegt zumindest ein Mitverschulden vor. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss der geschädigten Person jedenfalls Schadenersatz leisten. Denkbar sei, dass die Versicherung die Schadensumme beim Unfallverursachenden unter gewissen Umständen zurückverlangt.

Die Winterreifenpflicht endet am 15. April 2026.

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