Bub ohne Schein – Versicherung zahlt nach Unfall nicht

1 Jahr, 8 Monate her - 31. Juli 2022, heute
Bub ohne Schein – Versicherung zahlt nach Unfall nicht
Nach einem Kindermotocross-Unfall wurde der Bub ins Spital geflogen. Weil er keinen Führerschein besitzt, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht.

Sehr teuer zu stehen kommen könnte einem Ehepaar aus dem Bezirk Voitsberg (Stmk.) nun der Unfall ihres Sohnes: Der Bub (12) fuhr Ende April mit seinem Motocross in der Nähe eines Teiches auf einem Privatgrund. Er stürzte mit dem Gefährt, wurde vom Roten Kreuz erstversorgt und anschließend mit dem ÖAMTC-Hubschrauber ins Krankenhaus nach Graz gebracht.

Für den Heli-Transport verrechnete der ÖAMTC rund 2.800 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Krankenhaus-Aufenthalt, die Behandlung des Oberschenkel-Knochenbruchs und das Schul-Ausfallgeld – in Summe rund sechs- bis siebentausend Euro, berichtet die "Kleine Zeitung". Der Vater des Buben ging davon aus, dass seine Versicherung die Kosten übernimmt. Doch nun erhielt er eine Mahnung des ÖAMTC.

Dadurch erfuhr der Steirer, dass die Versicherung die Kostenübernahme ablehnt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass der Bub zum Zeitpunkt des Unfalls keine "für das Lenken des Kraftfahrzeuges vorgeschriebenen Lenkberechtigung" hatte. Denn für das Unternehmen zählt das Fahrzeug mit 125cc und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h nicht zu den "klassischen Kindermotocross-Maschinen". Auch, wenn der Lenker auf eigenem Grund unterwegs ist, wäre zumindest einen Mopedführerschein der Klasse AM nötig, um im Schadensfall die Kosten zu decken.

Die Familie sieht dies anders: Sofern man auf Privatgrund unterwegs ist, sei ein Führerschein für das Kindermotocross nicht erforderlich. Denn laut Landespolizeidirektion Steiermark ist das Fahren für Kfz dieser Art ohne Lenkberechtigung auf Privatgrund erlaubt, auf der Straße allerdings nicht. Die Familie hat daher nun einen Anwalt in der Causa eingeschaltet, so die "Kleine Zeitung".

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