Abgas-Software in Dieselfahrzeugen war illegal

3 Jahre, 11 Monate her - 21. Dezember 2020, Krone Zeitung
Abgas-Software in Dieselfahrzeugen war illegal
Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof eine umstrittene Software zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt.

Das Urteil könnte die Rechte von Besitzern älterer Diesel-Fahrzeuge deutlich stärken.

Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht am Donnerstag. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.

Frankreich und der Fall „X"
Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten nur mit „X" bezeichnet. Volkswagen hat jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.

Im Kern ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxid.

Abschalteinrichtungen in Ausnahmefällen zulässig
Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine „Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, „um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder „den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme? Die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte letztere Frage in ihrem Gutachten zum Fall im Frühjahr eindeutig verneint. Der EuGH folgte dieser Einschätzung nun.

Droht nun „größte Rückrufwelle aller Zeiten"?
Die genaue Definition der Ausnahmen zum „Motorschutz" dürfte für die Branche besonders wichtig sein. Der auf Klagen im Diesel-Skandal spezialisierte Potsdamer Anwalt Claus Goldenstein erklärte zu dem EuGH-Verfahren, die Entscheidung sei für nahezu alle Autohersteller relevant. Aus seiner Sicht könnte der „europäischen Automobilindustrie die größte Rückrufwelle aller Zeiten" bevorstehen. Allein in Deutschland seien mehrere Millionen Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen zugelassen worden, erklärte Goldenstein. Diese müssten von den verantwortlichen Herstellern zurückgerufen werden, damit die Abgasreinigung der Fahrzeuge optimiert werde.

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